Rückstellung
(1 Bewertungen)Ein bilanzierender Unternehmer muss nach dem Handelsgesetzbuch für ungewisse Verbindlichkeiten und Verluste aus schwebenden Geschäften eine Rückstellung bilden. Rückstellungen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
Verbindlichkeiten, deren Ursache bzw. deren Höhe am Stichtag der Bilanzerstellung noch nicht feststehen. Die Verbindlichkeit muss aufgrund einer gesetzliche oder vertraglichen Verpflichtung entstehen ( Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). Darüber hinaus eine ernsthafte Absicht des Eintretens der Verbindlichkeit vorliegen.
Beispiel:
Der Unternehmer lässt seine Bilanz sowie alle anderen Steuererklärungen des Jahres 2004 vom Steuerberater erstellen. Aus diesem vertraglichen Verhältnis resultiert für den Unternehmer eine finanzielle Belastung, welche nach der Erstellung entsprechender Dokumente im Jahr 2005 auf das Unternehmen zukommen werden. Daher ist für diese Verbindlichkeit, welche jedoch in Ihrer Höhe und in Ihrem Zeitpunkt sehr ungewiss sind, eine Rückstellung in der Bilanz des Jahres 2004 zu bilden.
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
-
Lexikon
- Verbindlichkeit
-
Magazin
- 9 Aspekte, die Sie mit Ihrem Vermieter klären sollten
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe werden umgangssprachlich insbesondere die Unternehmen bezeichnet, die die Kleinunte...
Gründungszuschuss
Seit dem 01.08.2006 können Arbeitslose für die Gründung eines Unternehmens im Haupterwerb einen Gr...
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung schafft speziell für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuer...
Nebengewerbe
Unter einem Nebengewerbe ist ein angemeldetes ...
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer bezeichnet das Umsatzsteuergesetz alle selbständigen oder gewerblich Tätigen,...
Zuletzt geschrieben
AdSense
AdSense ist ein Werbeprogramm von Google, mit dem man relativ einfach Werbung in die...
Partnerprogramm
Mittels eines Partnerprgramms können Webseitenbetreiber durch die Vermittlung von Verkäufen an and...
Wareneinkauf
Da Momentan kein Text zum Stichwort Wareneinkauf vorhanden ist, sehen Sie sich doch das Video ersa...
Review
Das englische Wort Review, was auf deutsch und im redaktionellen Sinne so viel wie Nachschau,...
Gehaltsnachweis
...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- Formularwegweiser für das Finanzamt - passende Vorlagen für Unternehmer
- Nexxt-Change.org die bundesweite Unternehmensnachfolgebörse
- 9 Aspekte, die Sie mit Ihrem Vermieter klären sollten
- Aufgepasst bei der Existenzgründung
- Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
Interessantes aus dem Ratgeber
- Wann muss ich das erste Mal Einkommens- und Gerwerbesteuer beim Finanzamt einzahlen?
- Als Selbständiger zusätzlich Kleingewerbe in anderem Tätigkeitsbereich möglich?
- Gründungszuschuss in der Steuererklärung
- Kann ein Steuerberater wirklich beim Kreditantrag helfen?
- Raumkosten steuerlich geltend machen
Interessantes aus den Vorlagen
Top bewertet im Lexikon
Über den Autor



- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen