Richtsatzsammlung
(1 Bewertungen)Aufgrund statistischer Erhebungen und der Sammlung von Kennzahlen über sehr lange Zeiträume, hat die Finanzverwaltung eine Ansammlung von Zahlenmaterial geschaffen, welche in nahezu alle Branchen Verwendung finden kann. Sofern der Steuerpflichtige keine Zahlen aufgrund einer erstellten Buchführung vorlegen kann, ist die Finanzverwaltung berechtigt, eine Schätzung anhand dieser Richtwertsammlung durchzuführen. Mittels dieser Richtsätze kann die Finanzverwaltung auch Verprobungen und revisionsähnliche Maßnahmen einleiten, um eine Besteuerungsgrundlage zu ermitteln. Der Steuerpflichtige kann dies aufgrund von plausiblen Nachweisen widerlegen.
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Richtsatzsammlung 2008 vom FinanzamtMit dieser Richtsatzsammlung kann man die statistischen Erhebungen des Finanzamt für das Jahr 2008 ansehen und auf die eignen Firma anwenden. Hat man die Werte eingehalten? Oder liegt man deutlich darüber oder darunter? Im letzteren Fall einfach mal mit dem Steuerberater sprechen, was zu tun ist?
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