Restwertabschreibung
(1 Bewertungen)Diese Form der planmäßigen Abschreibung wird immer dann vorgenommen, wenn die Bemessungsgrundlage der abzuschreibenden Objekte oder Gegenstände sich ändert. Die Restwertabschreibung wird aus dem Restbuchwert ermittelt. Durch die verspätete zusätzliche Anschaffung oder Herstellung nimmt der Wert des Abschreibungsobjektes nachträglich zu, so dass dieser neue Restbuchwert auf die verbleibende Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
Beispiel 1:
Im Jahr 01 wird eine Maschine zum Preis von 10.000 EUR gekauft und auf 10 Jahre abgeschrieben. So ermittelt sich bei linearer Abschreibung ein jährlicher Betrag von 1.000 EUR. Im Jahr 05 wird nachträglich ein Erweiterungsbauteil für weitere 4.000 EUR angeschafft. Zu diesem Zeitpunkt hat die Maschinen einen Restwert von 5.000 EUR. Zu diesem Restwert wird nun die nachträgliche Anschaffung des Bauteils addiert, so dass sich ein Restwert von 9.000 EUR errechnet. Dieser Restwert wird auf die noch verbleibende Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben, so dass sich ein neuer jährlicher Abschreibungsbetrag von 1.800 EUR (9.000 EUR / 5 Jahre) ergibt.
Beispiel 2:
Die Gesamtnutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Nach 4 Jahren werden nachträgliche Herstellungskosten geltend gemacht. Sie betragen insgesamt 50.000 EUR. Es wurde bereits eine Sonderabschreibung (Sonder-Afa) von insgesamt 40 % in Anspruch genommen, also 20.000 EUR. Für die restlichen 6 Jahre ermittelt sich für die nachträglichen Herstellungskosten eine Restwertabschreibung von 5.000 EUR pro Jahr (50.000 - 20.000 = 30.000 EUR / 6 Jahre).
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