Reparaturkosten

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Muss ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut des Anlagevermögens repariert oder instandgesetzt werden, entstehen für das Unternehmen Reparaturkosten, welche als Betriebsausgaben in der Buchhaltung erfasst werden können. Wird die Sache jedoch durch die Reparatur wesentlich in ihren Eigenschaften verbessert, so kann man nicht mehr von Reparaturaufwand oder Erhaltungsaufwand sprechen. In diesem Fall handelt es sich um nachträgliche Herstellung- oder Anschaffungskosten, welche das Abschreibungspotenzial dieses Wirtschaftsgutes erhöhen und somit den Gewinn nicht direkt mindern, sondern verteilt über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes einer gewinnsenkende Wirkung realisieren.

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