Rentenversicherung

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Selbstständige und Existenzgründer müssen für ihre Altersversorgung selbst aufkommen. Handwerker und andere Berufsgruppen müssen unter bestimmten Umständen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Allen anderen Selbstständigen ist die Wahl des Rentenversicherungsträgers freigestellt, so dass entweder eine private Versicherung oder die gesetzliche Versicherung genutzt werden kann. Selbstständige können nur unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der Riesterrente nutzen. Für Unternehmer wurde die Rüruprente entwickelt.


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