Rentabilitätsvorschau
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Um die Rentabilität für Kapitalgeber wie Kreditinstitute, beteiligte Firmen oder Privatpersonen darzustellen, bedient sich der Unternehmer der Rentabilitätsvorschau, welche auch Ertragsvorschau genannt wird. Die Rentabilitätsvorschau wird in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren erstellt und enthält neben dem Umsatz, der Bestandsveränderung und dem Wareneinsatz sämtliche Betriebsausgaben des Unternehmens. So z.B. Personalaufwand, Leasingsaufwand, Raumkosten, Abschreibungen, Zinsaufwendungen u.a.
Die Rentabilitätsvorschau dient auch zur Vorlage bei den Krankenkassen, der Rentenversicherungsanstalt und anderen Institutionen, so dass gerade Existenzgründer im Rahmen ihres Businessplans eine derartige Finanzplanung erstellen müssen, um die zu erwartenden Gewinne (Einkünfte) plausibel nachzuweisen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Rentabilitätsvorschau sämtlichen Forderungen gerecht wird, so dass der Existenzgründer durch die großzügige Gestaltung des zu erwartenden Gewinns nicht mit überzogenen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung belastet wird. Gerade Steuerberater überziehen die zu erwartenden Umsätze des Unternehmens, um anschließend ihre eigenen Honorare danach zu berechnen. Dem Unternehmer fallen jedoch dieser großzügigen Berechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse in den Rücken, so dass monatlich unnötig hohe Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind.
Ein Beispiel und auch ein Muster für eine Rentabilitätsvorschau
Eine kostenlose Vorlage zur Erstellung einer Rentabilitätsvorschau können Sie unter Vorlage Rentabilitätsvorschau downloaden. Es handelt sich bei dem Download um eine Tabelle in Excel, welche zu einem PDF konvertiert wurde. Mit diesem gratis Beispiel kann man auch für die KfW Bank eine Rentabilitätsvorschau für den Businessplan erstellen. Hier können Sie ein Muster zu einer Rentabilitätsvorschau downloaden.
Tipp für die Erstellung der Rentabilitätsvorschau
Bei Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wird die Rentabilitätsvorschau netto erstellt, also ohne die Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer. In der Rentabilitätsvorschau werden darüber hinaus auch keine Beiträge zu Krankenversicherungen oder anderen privat veranlassten Ausgaben berücksichtigt. Die Rentabilitätsvorschau ähnelt dabei der Gewinnermittlung des Unternehmens.
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- Torsten Montag
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