Renovierungskosten

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Betriebliche Räume müssen in regelmäßigen Abständen renoviert werden. In diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die betrieblichen Räume im Eigentum des Unternehmers stehen oder durch einen Mietvertrag angemietet wurden. Sofern der Unternehmer die Räume selbst erstellt hat, müssen sie im Anlagevermögen aktiviert werden. Zu den Renovierungskosten zählen insbesondere Farben, Tapete und sämtliche Kleinteile sowie Zubehör. Wird die Renovierung durch einen Unternehmen vorgenommen, so kann der Betriebsaufwand nur durch eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung geltend werden. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer handelt, kann dieser die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seinem zuständigen Finanzamt erstattet bekommen.

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