Reiseversicherung

(1 Bewertungen) +1 | -0

Die Reiseversicherung leistet Schadensersatz, sofern der Versicherungsnehmer einer Reise aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen nicht antreten kann oder die Reise abbrechen muss. Dabei werden ReiserücktrittsKosten, Reiseabbruchkosten oder auch Kosten aufgrund von Ärzten oder medizinischer Hilfe erstattet. Darüber hinaus ist auch der greise Rücktransport versichert. Häufig werden greise Versicherungen auch von Urlaubs Veranstaltungen oder Reiseveranstalter jeweils zu dem gebuchten Urlaub angeboten. Nicht zuletzt kann auch eine Reiseversicherung Bestandteil anderer Versicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung oder der Krankenversicherung sein. Daher ist vor Abschluss stets zu prüfen, ob nicht eine etwaige Doppelversicherung vorliegt.

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Über den Autor

Lexikon Begriffauswahl

Aus dem Magazin

Aus dem Ratgeber