Regress

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Der Rückgriff eines Vertragspartners auf eine dritte Person wird im zivilrechtlichen Verständnis als Regress bezeichnet. Das häufigste Beispiel zum Regress ist in Verbindung mit der Bürgschaft zu finden. Bei dieser vertraglichen Beziehungen leistet der Bürgschaftsgeber im Falle der Nichtzahlung des Hauptschuldners den entsprechend vereinbarten Betrag an den Gläubiger. Diesen Betrag versucht er sich vom Bürgschaftsnehmer zurückzuholen und ihn somit in Regress zu nehmen. Diese Konstellation taucht auch sehr oft bei Versicherungsfällen auf, bei welchen sich die Versicherung den bereits gezahlten Betrag vom Schadensverursacher wieder zu holen versuchte.

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