Rechtsschutzversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer in Rechtsstreitigkeiten ab. Dabei werden Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare sowie gegebenenfalls die Kosten der Gegenpartei von der Versicherung getragen. Rechtsschutzversicherungen können verschiedene Rechtsgebiete umfassen, aber auch einige davon ausschließen. So sind standardmäßig das Verkehrsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht bei Arbeitnehmern sowie das Vertrags- und Sachenrecht versichert. Der Versicherungsnehmer kann einige Rechtsgebiete ausschließen, aber auch andere zusätzlich versichern lassen. So zum Beispiel das Steuerrecht, das Baurecht oder aber auch Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Selbstständigkeit. Welche Rechtsstreitigkeiten die Versicherung beinhalten sollte, ist jeweils im Einzelfall zu klären, so dass der Existenzgründer es vermeiden sollte überflüssige Rechtsgebiete kostenpflichtig zu versichern und somit den Versicherungsbeitrag unnötig in die Höhe zu treiben.


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