Rechtsschutzversicherung
(1 Bewertungen)Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer in Rechtsstreitigkeiten ab. Dabei werden Rechtsberatungskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenhonorare sowie gegebenenfalls die Kosten der Gegenpartei von der Versicherung getragen. Rechtsschutzversicherungen können verschiedene Rechtsgebiete umfassen, aber auch einige davon ausschließen. So sind standardmäßig das Verkehrsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht bei Arbeitnehmern sowie das Vertrags- und Sachenrecht versichert. Der Versicherungsnehmer kann einige Rechtsgebiete ausschließen, aber auch andere zusätzlich versichern lassen. So zum Beispiel das Steuerrecht, das Baurecht oder aber auch Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Selbstständigkeit. Welche Rechtsstreitigkeiten die Versicherung beinhalten sollte, ist jeweils im Einzelfall zu klären, so dass der Existenzgründer es vermeiden sollte überflüssige Rechtsgebiete kostenpflichtig zu versichern und somit den Versicherungsbeitrag unnötig in die Höhe zu treiben.
Benutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgenden Artikel gelesen:
-
Lexikon
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Interessantes aus dem Magazin
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessante Serien
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze