Rechtsquelle

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Unter Rechtsquellen werden in einem Rechtsstaat sämtliche Rechtsprechungen, Gewohnheitsrechte aber auch die schriftlich fixierten Gesetzestexte verstanden. Außerdem können Rechtsquellen in nationales und supranationales Recht gegliedert werden, wobei das supranationale Recht dem nationalen übergeordnet ist. Bspw. das Menschenrecht oder das Völkerrecht dem deutschen Einkommensteuergesetz, aber auch dem EU-Recht übergeordnet. Andere Rechtsquellen können sein: Richtlinien, Durchführungsverordnungen, Urteile, Erlasse, Tarifverträge oder das Gewohnheitsrecht.

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