Rechtsmangel

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Ein Rechtsmangel liegt vor, sofern an einer Sache nicht nur die im Vertrag bezeichneten Personen Rechte besitzen, sondern Dritte ebenfalls einen Rechtsanspruch darauf haben. Beispielsweise existiert ein Rechtsmangel bei einem Kaufvertrag dann, wenn neben den beiden Vertragsparteien eine dritte Person einen Anspruch auf das Verkaufsobjekt hat. Aber auch die Belastung eines Grundstücks durch eine eingetragene Grundschuld kann im Fall des Verkaufs einen Rechtsmangelcharakter haben.

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