Rechtsberatungskosten

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Dieser betriebliche Aufwand kann im Rahmen einer Beratung durch einen Rechtsanwalt entstehen. Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Beratung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit durchgeführt wurde. Nur dann ist es möglich, diese Kosten als Betriebsausgabe geltend zu machen. Eine Rechtsberatung kann durch die Erstellung eines Vertrages, eines Versicherungsstreites oder eines Verkehrsunfalls sowie durch eine Personalangelegenheit (etwa eine Kündigung oder eine Abfindungsstreitigkeit mit einem Mitarbeiter) notwendig werden. Um die Beratungskosten betrieblich geltend zu machen ist jedoch eine ordnungsgemäß ausgefüllte Rechnung notwendig. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die in dieser Rechnung enthaltene Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Neben den Rechtsberatungskosten existieren noch Steuerberatungskosten, welche ähnlich behandelt werden.

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