Realisationsprinzip
(1 Bewertungen)Für bilanzierende Unternehmen ist dieser Grundsatz eine gesetzliche Verpflichtung, welche den Unternehmer an der Berücksichtigung eines noch nicht realisierten Gewinns hindert. Derartige Beträge sind vorerst neutral zu erfassen und frühestens im Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens auszuweisen. Nicht realisierte Verluste werden unter dem Stichwort des Vorsichtsprinzips gefasst. Beispiele für nicht realisierte Gewinne werden häufig im Zusammenhang mit dem Vorratsvermögen eines Unternehmens aufgeführt. Durch die Bewertung der Rohstoffe im Lager eines Unternehmens kann es vorkommen, dass dieser Wert aufgrund von Währungsschwankungen plötzlich steigt. Diese erzielte Wertsteigerung darf nicht in den Büchern des Unternehmens erfasst werden, da es sich hierbei um einen nicht realisierten Gewinnen handelt. Sofern der Gewinn realisiert ist, das heißt die Rohstoffe zum höheren Preis verkauft wurden, wird er entsprechend ausgewiesen und somit dem Realisationsprinzip Rechnung getragen.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Interessantes aus dem Magazin
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessantes aus dem Lexikon
Interessante Serien
Interessantes aus dem Ratgeber
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze