Rationalisierung
(1 Bewertungen)Zur Erreichung einer unternehmerischen Wirtschaftlichkeit werden Maßnahmen durchgeführt, welche in ihrer Summe als Rationalisierungsmaßnahmen bezeichnet werden können. Das Ziel der Wirtschaftlichkeit und damit einer Rationalisierung ist stets die Verbesserung der Produktivität. Das Management oder der Unternehmer sollte darauf achten, dass nach einer Rationalisierung eine Optimierung der daran beteiligten Faktoren durchzuführen ist. Das Ergebnis einer Rationalisierung ist bei einer Verringerung des Einsatzes den Ertrag konstant zu halten oder bei der Steigerung des Ertrags den Einsatz unangetastet zu lassen. In der Industrie werden häufig Arbeitskräfte gegen Maschinen oder Computer rationalisiert. Durch diese Maßnahme soll eine Steigerung der Effizienz herbeigeführt werden.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Interessantes aus dem Magazin
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus dem Lexikon
Interessante Serien
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze