Zweiter Minijob oder lieber ein Nebengewerbe anmelden.
(1 Antwort)Z.Zt. habe ich einen Minijob auf 400,-- ausgeschöpft, nun möchte mich mein AG für eine andere Beschäftigung gerne nochmal auf 400,--Basis anstellen, also Midijob 800,--. Ich bin in der StKl.5 und freiwillig ges. versichert. Nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben bleiben mir gerade noch 555,-- Euro. Das ist mir viel zu wenig für die doppelte Arbeitszeit.
Was habe ich den für Möglichkeiten ? Evtl. ein Nebengewerbe anzumelden? Muß ich dann die 400 Euro noch bei der Steuer angeben oder nur den Gewinn aus dem Nebengewer rbe, der sicherlich nicht höher als 525 Euro monatlich ist. Es werden auch Monate geben, wo nichts fließt.
Danke für eine baldige Antwort.
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Ja, das Nebengewerbe könnte eine Alternative sein. Ich würde allerdings auch das Thema der Scheinselbständigkeit prüfen oder prüfen lassen.
dazu haben wir bereits die Frage beantwortet: wann ist ein Unternehmer scheinselbständig? und woran erkenne ich, ob ich scheinselbständigkeit?
Die 400 € ausgeben Minijob müssen dann bei der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden, wohl aber der Gewinn aus dem Nebengewerbe. Dort gibt es noch eine Besonderheit und zwar nennt man das den so genannten Härteausgleich, das ist eine Grenze bis zu der der Gewinn in der Steuererklärung nicht berücksichtigt wird. Zum Härteausgleich und der Berechnung der zu versteuernden Gewinne aus dem Nebengewerbe haben wir auch einen online Rechner zur Verfügung gestellt.
sofern meine Frage und unserer Artikel nicht ausreichend erklärt, kann ich Ihnen nur die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt empfehlen.
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