Zuschuss auch bei GmbH?

(1 Antwort)
+1 -0

Hallo,

wir sind zu dritt und wollen eine GmbH gründen. Jeder erhält also einen Anteil von 33,33 Prozent. Beim Arbeitsamt sagte man mir ich müsste mindestens 50 Prozent der GmbH besitzen um Existenzgründerzuschuss zu bekommen. Als Begründung sagte man mir: Ich müsse voll Entscheidungsberechtigt sein. Aber das wird doch über den Gesellschafter Vetrag geregelt und dort kann man sicher auch mit 33,33 Prozent voll Handlungsbefungt sein.

Hatte vielleicht jemand so einen Fall? So ganz kann ich das nicht glauben was die mir erzählt haben. So sicher war sich die Frau auch nicht...
Auch Google konnte mir zu so einem Fall nichts sagen...und das Arbeitsamt weiß auch nicht was es sagt. Tolle Beratung ist das jedenfalls nicht.

Gruß
Thomas

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Antworten

  • +0 -0

    Schwierig, deswegen dauerte die Antwort auch so lange. Sorry deswegen.

    Da ein Geschäftsführer bei der GmbH Angestellt ist, wird das mit dem Gründungszuschuss wohl nichts.

    Wenn Sie als angestellter Geschäftsführer der von Ihnen gegründeten GmbH ein festes Gehalt beziehen, kann Ihr Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt werden.


    Quelle: http://www.gruendungszuschuss.de/businessplan/weitere-themen/rechtsform/foerderung-bei-gmbhlimited-faq.html

    In Ihrem Fall auch wichtig, GmbH und Teamgründung:

    Zunächst empfiehlt es sich, wie bei der Ein-Mann- GmbH auch, in Hinblick auf die Vereinbarung von Gehältern vorsichtig zu sein, da dies zur Ablehnung der Förderung führen kann. Bei einer Teamgründung kommt es zudem darauf an, ob der Antragsteller auch in Hinblick auf seine Mitbestimmungsrechte als selbständig gilt. Unproblematisch ist dies in der Regel, wenn ein Gesellschafter über 50 Prozent oder mehr des Stammkapitals verfügt oder aufgrund entsprechender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag über eine Sperrminorität verfügt, mit der er die Beschlüsse der anderen Gesellschafter verhindern kann. Liegen diese beiden Bedingungen nicht vor, wird die Arbeitsagentur im Normalfall die Förderung ablehnen.


    § 57 Gründungszuschuss
    (1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die
    Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der
    Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.


    Es wird also vom Arbeitnehmer gesprochen, der Selbständig wird. Das ist im Falle einer GmbH Gründung mit 3 Gesellschaftern / stimmberechtigten Geschäftsführern nicht möglich.

    Ich müsse voll Entscheidungsberechtigt sein. Aber das wird doch über den Gesellschafter Vetrag geregelt und dort kann man sicher auch mit 33,33 Prozent voll Handlungsbefungt sein.


    Das AA hat recht, mit 33,33% können Sie immer von den beiden anderen überstimmt werden, sie haben so keine eigenwillige Entscheidungsbefugnis, da Sie immer in der Minderheit sein können.

    Was heißt Selbständigkeit in dem Zusammenhang?
    Die selbständige Tätigkeit – dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit - ist
    gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie die
    Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im
    eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko
    seiner Tätigkeit ( Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört regelmäßig
    der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das
    Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes
    der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken
    aber mit einem deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen
    einhergehen.


    Quelle: Gründungszuschuss (GZ) nach § 57 SGB III Geschäftsanweisungen Stand: Dezember 2008

    Mein Tipp: Steuerberater und Rechtsanwalt hinzuziehen, um erstens eine vernünftige GmbH zu gründen, die vielleicht auch nur aus 2 Gesellschaftern / Geschäftsführern besteht und zweitens einen Gründungszuschuss entsprechend beantragen und zusätzliche Fördermittel prüfen.

    Mein Erfahrungswert sagt: Auch bei einer GmbH verderben mehrere Köche den Brei, Sie streiten sich, einer weiß es immer besser, der andere hat plötzlich nichts gemacht für sein Geld und schon wird der eine von den beiden anderen ausgebissen. Das ist schon mit 2 Leuten in einer GbR mist bei dreien in einer GmbH Obermist und zudem richtig teuer.

    Also Rechtsanwalt und Steuerberater - muss man bei einr solchen GmbH Gründung schon machen. Da sehnen Sie, dass es teuer wird, bei einem Einzelunternehmen hätten Sie sich u:u: diese Kosten schon gespart.

    Trotzdem viel Erfolg


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