zum Vorsteuerabzug bei privaten Einlagen wie Maschinen und Werkzeug
(1 Antwort)Hallo,
habe einen Zimmereibetrieb angemeldet und bin umsatzsteuerpflichtig. Aus meinem privaten Fundus habe ich Maschinen und Werkzeuge eingelegt. Einige haben noch einen Restwert, so dass ich Sie abschreiben muss. Wie sieht hier die umsatzsteuerliche Behandlung aus. Kann ich Vorsteuer aus den privaten Einlagen ziehen (pauschal, da keine Rechnungen vorhanden sind)? Bitte um möglichst schnelle Antwort, da mir das FA im Nacken sitzt.
Danke und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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Antworten
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Es tut mir leid, wegen der verspäteten Antwort, unser System hat noch eine kleine Macke gehabt, deswegen habe ich diese Frage so spät gesehen.
(pauschal, da keine Rechnungen vorhanden sind)
Pauschal geht bei den Vorsteuerabzug schon mal gar nichts. Wenn dann immer mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung. Was in einer solchen Rechnung alles enthalten sein muss, erfährt man Durch unsere Vorlagen Rechnung
Die kann man sich kostenlos Download und dort die einzelnen Bestandteile ansehen. Sofern man keine Rechnungen mehr nachweisen kann, könnte man sich auch einen Eigenbeleg erstellen. Aus diesem ist aber aufgrund der fehlenden gesetzlichen Bestandteile ein Vorsteuerabzug nicht möglich.
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