Zugrundelegung MwSt.- Satz, netto, umsatzsteuerberechnung, brutto
(1 Antwort)Hallo und guten Abend
Wir (meine Frau und ich ) haben ein Gewerbe angemeldet
Fahrten mit einem Mietwagen - ähnlich Taxi.
Es gibt eine sogennante Schulfahrt, die meine Frau ausführt.
Diese ist mit erniedrigten 7 % MwSt. belegt.
Wir fahren diese als Sub und möchten selbst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen - zumindest im Anfang so 1 - 2 Jahre wenn möglich.
Wenn ich jetzt eine Rechnung an meinen Auftraggeber schreibe, muss ich dann von dem vereinbarten Bruttobetrag 7 oder 14 % abziehen um den Nettobetrag zu berechnen ??
Fragen über Fragen
Vielen Dank im voraus
Gruß
Jochen
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Antworten
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wenn sie keine umsatzsteuer ausweisen, brauchen sie keine steuerbeträge von irgendetwas abziehen.
bsp.:
mit umsatzsteuer
als umsatzsteuerpflichtiger berechnen sie pro Kilometer 0,30 EUR (netto) dazu 7% steuer (=0,021 EUR) macht insgesammt 0,321 EUR also Brutto 0,32 EUR
ohne umsatzsteuer
als Kleinunternehmer berechnen sie nur 0,30 EUR, denn sie dürfen ja keine steuer ausweisen, ok?
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