Zählt eine Aufwandsentschädigung als Honroarkraft zum Umsatz einer Kleinunternehmerin?

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Guten Abend,

 

ich benötige dringend sachverständige Hilfe bei meiner Frage.

Folgender Sachverhalt: Im April 2010 habe ich ein Gwerbe als Kleinunternehmerin für gebrauchte Spielwaren und Kaffeevollautomaten angemeldet.

Den Umsatzpunkt 13125 Euro habe ich bewusst nicht überschritten, um auch im Jahr 2011 unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen.

Jetzt gibt es nur eine ungelöste Frage: Im Juni habe ich als Kursleiterin für einen gemeinnützigen Verein mit Kindern getanzt und eine Aufwandsentschädigung gezahlt bekommen.

Verliere ich jetzt dadurch eventuell meinen Status, da ich dieses Geld nicht zu meinem Gewerbeumsatz kalkulierte.

Das wäre schlimm, denn dann könnte ich in diesem Jahr nichts verdienen.

Über eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar, egal wie sie ausgeht.

(Ich bin tapfer!)

 

Herzliche Grüsse

 

Amelie

 

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    Hallo,

    sachverständige Hilfe

    aber ohne Garantie, wenn Sie die Komplettlösung suchen, dann gehen Sie lieber direkt zu einem Steuerberater, das steuerliche abzugsfähige Honorar ist sicher sehr gut angelegt. Sie brauchen dann auch nicht länger "tapfer" sein, denn ein Steuerberater steht Ihnen laufend für Rat und Tat zur Verfügung, berät auch unterjährig und weist rechtzeitig auf drohende Gefahren hin, vorausgesetzt allerdings er hat die notwendigen Informationen rechtzeitig von Ihnen.

    Nichtsdestotrotz zu Ihrer Frage:

    Ihr "Umsatzpunkt von 13.125 EUR" sagt mir garnichts. Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer liegt bei 17.500 EUR. Schauen sie doch mal hier http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php

    Ob Ihre Aufwandsentschädigung als Kursleiterin zum Umsatz rechnet oder nicht hängt davon ab, ob Sie als 1. Selbständige oder 2. Arbeitnehmerin für den Verein tätig waren.

    Nur im 1. Fall rechnet die Entschädigung zum Umsatz.


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