Wieviel Prozent vom Umsatz bleibt einem Selbstständigen ungefähr?
(5 Antworten)Guten Tag,
ich überlege, ob ich den Schritt in die Selbstständigkeit als Immobilienmakler nach meiner Ausbildung wagen soll. Das Vorhaben will natürlich vorher gut durchkalkuliert werden.
Dazu stellt sich die Frage, wieviel mir letztendlich nach Abzug aller Kosten ungefähr bleibt. Zunächst habe ich einen Jahresumsatz von ca. 40.000,- € / Jahr angepeilt. Einen Wareneinsatz habe ich als Makler nicht. Mich interessieren vorallem Kosten wie Steuern, Versicherungen (welche Steuern/Versicherungen und wie hoch sind diese?). Kosten, die mir selbst spontan einfallen und welche ich in etwa selbst kalkulieren kann sind bspw. PKW-Unterhaltung, Benzin, Immobilienportale, Telefonkosten etc. Geplant ist eine Einzelunternehmung.
Sicher werden noch weitere Angaben benötigt, die mir spontan leider nicht einfallen.
Mir ist auch bewusst, dass man das von Fall zu Fall unterscheiden muss und nicht pauschal beantworten kann. Als Existenzgründer muss man doch aber einen Anhalt haben, womit man kalkulieren kann.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen!
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Kann mir dazu niemand eine grobe Auskunft geben?
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Hallo angehender Makler,
so einfach kann man die Frage leider nicht beantworten. Wichtig ist eine Kalkulation mit den bekannten Größen durchzuführen. Dabei geht man nicht etwa vom Jahresumsatz aus, sondern rechnet zunächst alle fixen Betriebsausgaben zusammen.
Nicht vergessen, bei den Steuern und Versicherungen werden nur die betrieblich abzugsfähigen in diese Kalkulation hinein gerechnet. Die Kalkulation nennt man übrigens Rentabilitätsvorschau, Sie spiegelt Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) für das Finanzamt wieder.
wir haben für die Berechnung der Rentabilitätsvorschau einen kostenlosen Onlinerechner programmiert, damit kann man auch ohne fremde Hilfe eine recht gute Rentabilitätsberechnung durchführen. Sollte man damit nicht klar kommen, ist wohl der Gang zu einem Unternehmensberater oder Steuerberater fällig. Hier geht erstmal zu unserem online Rechnung:
So erstellen Sie Ihre Rentabilitätsvorschau oder Ertragsvorschau kostenlos
schwierig sind Kosten wie Pkw, Kfz, Benzin und so weiter. Dazu empfehle ich in unserem Lexikon der Betriebsausgaben den ArtikelKfz-Kosten, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung zu lesen. Außerdem gibt es auf dieser Seite auch ein Forum bieten dieses hier, welches aber zusätzlich von einem Steuerberater moderiert wird. Da kann man dann im Zweifel die ein oder andere Frage stellen.
Viel Spaß beim Rechnen.
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Besten Dank für die Rückmeldung! Die Rentabilitätsberechnung ist mir bekannt. Allerdings müsste ich hierzu wissen welche Steuern und Versicherungen genau anfallen; bzw, ob ich noch andere Steuern außer der Gewerbesteuer, der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer berücksichtigen muss. Und bei den Versicherungen geht es mir ähnlich, hier habe ich noch weniger Ahnung. Den Weg zum Steuerberater würde ich mir nämlich gerne erst mal sparen und selbst kalkulieren, was grob "hängen bleibt"
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Hi,
welche Steuern und Versicherungen genau anfallen
Versicherungen nur betriebliche, also Kfz-Versicherung, sofern das Auto im Betriebsvermögen geführt wird. außerdem könnte hier eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Einsatz kommen, private Haftpflichtversicherung den leider nicht. Eventuell noch eineRechtschutzversicherung (allerdings nur betrieblich, also keine Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmerrecht oder sowas)
Tipp: Auch die gesetzliche Oder die Private Krankenversicherung ist keine betriebsausgabe, hat daher in der Rentabilitätsvorschau Nix zu suchen. Gleiches gilt für Rentenversicherung Oder Unfallversicherung.
Steuern:
als betriebsausgabe kommt in die Rentabilitätsvorschau nur die Gewerbesteuer rein, diese wird bei Gewerbesteuersunternehmern erst ab einem Gewinn von circa 24.500 € berechnet. Daher glaube ich, dass es für einen Existenzgründer im ersten Jahr der Gründung gar nicht infrage kommt,
die Einkommensteuer hat in der Rentabilitätsvorschau nichts zu suchen, da sie eine private Steuer ist. Die Umsatzsteuer wird hier auch nicht berücksichtigt, da sie als durchlaufender Posten weder bei der Einnahme noch bei der Ausgabe berücksichtigt wird. Das gilt natürlich nur für steuerpflichtige Unternehmer. Versicherungsvertreter sind das in der Regel nicht, ich weiß leider nicht, wie es bei Immobilienmaklern ist. das sollte einSteuerberater klären.
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Super, top - besten Dank! Kurz, knapp und informativ! So lob ich mir das, bitte weiter machen!
PS: Immo- Makler sind umsatzsteuerpflichtig
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