Wie viele Gewerke darf ich beim Gewerbeamt anmelden?

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Hallo
Bin jetzt seid 20 Jahre Maler und Lackierer Geselle,zwischen durch mal 2 Jahre als Trockenbauer und 3 Jahre als Bodenleger gearbeitet.Habe viel in privaten Haushalten gearbeitet aber auch Terminals am Flughafen gestrichen.Also alles von A bis Z.
Nun habe ich vor mich Selbständig zu machen.(bin den zweite Winter Arbeitslos)Jetzt zu meine Frage:Wer kann mir sagen welche Gewerke ich anmelden soll?Raumausstatter,Trockenbauer,Holz und Bautenschutz,Bodenleger,Parkettleger, Hausmeisterservice sind die Sachen die mir so einfallen um einen Gossen Teil abzudecken von dem was ich kann.
Würde mich über ein paar Antworten freuen.


P.S:Wie viele Gewerke darf man anmelden? oder gibt es ein Haupt und Neben Gewerke?


Danke und Gruß aus Wuppertal

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    Ich habe mir mal gerade einige Einträge im Handelsregister angeschaut.
    Unter Vorbehalt würde ich sagen: Alles was du gedenkst zu tun und möglicherweise in Zukunft gedenkst tun zu wollen sollte aufgeführt werden.
    Lieber zu viel als zu wenig. Denn wenn du einer Tätigkeit nachgehst, die nicht angemeldet ist, kann es Probleme geben.


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    Genau, dazu mit dem Gewerbeamt sprechen. Jede Nachmeldung eines Gewerkes beim Gewerbeamt kostet wieder zusätzliches Geld. Daher alles was du kannst und darfst anmelden.


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    Sprich die Eintragungen nicht nur mit dem Gewerbeamt ab, sondern auch mit der Handwerkskammer. Damit du nicht in der Gewerbeanmeldung Tätigkeiten stehen hast, die du nicht ausführen darfst. Die Mitarbeiter beim Gewerbeamt sind oft etwas schnell mit der Beurteilung und anschliessend gibt es Ärger bei der HWK.


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    Die Hwk ist sehr zurückhaltend mit Antworten die ein"nicht Meister"stellt.Gibt es keine Internet Adresse wo man Berufsbeschreibung nachlesen kann?


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    Schönen guten Tag.
    Ich beschäftige mich gerade mit dem gleichen Sachverhalt, lande bei meinen Recherchen aber immer wieder in Sackgassen bei Themen wie "Komulation" und "Bautenschutz".
    Vorrangig geht es ja hier darum, möglichst viel der Tätigkeiten eines Maler/Lackierers abzudecken, der in einen entsprechen grossen Betrieb ja auch raumausstatterische Felder übernimmt (Bodenverlegung, Fliesenlegen etc).

    Ab wann läuft man Gefahr zu sehr in eine Haupttätigkeit eines Handwerks einzugreifen, wenn man so viele Felder zusammenlegt. Also als Ganzes betrachtet, am Ende!?

    Und wie verhält sich das mit Lackierarbeiten an Möbelstücken, Türen und Fenstern, die bereits vorbehandelt sind? Hier greift man nicht aktiv in das Bauwerk ein, sondern erneuert lediglich bereits vorhandene Anstriche etc.

    Ich wäre für eine aufschlussreiche Antwort sehr dankbar, da die HwK tatsächlich sehr mit der Hand vor dem Mund hält bei dem Thema.

    Vielen Dank im Voraus.


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