Wie lange kann Mwst. rückwirkend zurückfordern?

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Hallo zusammen,

der erste Teil meiner Frage wurde bereits im Forum Gewerbeamt beantwortet, es ging darum wie lange rückwirkend ich ein (Neben) Gewerbe anmelden kann. Einer rückwirkenden Anmeldung zum 01.01.2010 steht demnach in meiner Stadt nichts mehr im Wege.

Nun meine zweite Frage: Wenn ich nun mein Nebengewerbe zum 01.01.2010 rückwirkend anmelden werde, wie weit kann ich dann maximal die Mwst noch zurückfordern. Ich hatte mir am 31.10.2009 eine Kamera für 1500€ gekauft, es wäre interessant, ob dies trotzdem noch zurückgefordert werden kann oder nur alle Sachen die dann auch wirklich im Januar 2010 gekauft wurden?

Eine dritte Frage wäre, hätte es nachteile, wenn ich das Gewerbe so weit zurückliegend anmelden würde? Ich hatte kaum Einahmen, mehr Ausgaben. Die Umsatzsteuervoranmeldungen müsste ich dann alle der Reihe nach noch abarbeiten richtig? Noch mehr?

Beste Grüße!

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    Hallo Peter,

    Ich hatte mir am 31.10.2009 eine Kamera für 1500€ gekauft, es wäre interessant, ob dies trotzdem noch zurückgefordert werden kann oder nur alle Sachen die dann auch wirklich im Januar 2010 gekauft wurden?


    Zunächst einmal nennt man die Sachen, welche vor der Gewerbeanmeldung für den Betrieb oder das Unternehmen angeschafft worden Vorweggenommene Betriebsausgaben - Du kannst also mit einer vernünftigen Rechnung, welche auf deinen Namen ausgestellt ist, diese Ausgaben auch noch mindernd geltend machen, auch wenn die Anschaffung vor der eigentlichen Eröffnung des Betriebes lag.

    Mit der Geltendmachung der Vorsteuer bin ich mir nicht sicher, da würde ich auf jeden Fall einen Steuerberater fragen. Mein letzter Stand war (Quelle: Buchführung und Bilanzierung vom Verlag Haufe), dass auch die Vorsteuer für diesen Zeitraum abzugsfähig ist, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

    Bitte bedenke: eine Rechnung ist dann ordnungsgemäß, wenn eine Reihe von Kriterien erfüllt sind. Ist auch nur ein Bestandteil nicht in Ordnung, kann der Vorsteuerabzug nachträglich durch eine Prüfung des Finanzamtes versagt werden und Du musst die bereits gezogene Vorsteuer zurückzahlen.

    zu deiner dritten Frage:
    klingt ja logisch erst einmal gut, hier nur die Frage, wie weit das Gewerbeamt wirken das Gewerbe als angemeldet deklariert. Wie du ja in einem anderen Beitrag bereits erwähnt hast, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und könnte sogar ein Bußgeld nach sich ziehen. Außerdem ist es dann für das Finanzamt auch sehr unglaubwürdig, denn das gewerbeamt meldet mit der Gewerbeanmeldung automatisch dem Finanzamt, das du gewerbliche Einkünfte hast. Du bekommst anschließend vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu gesendet, welchen du ausfüllen muss. Da ist es schon reichlich mysteriös, wenn plötzlich das Gewerbe mehrere Monate rückwirkend bereits bestanden hat. Das wirft Fragen auf und kann gegebenenfalls auch zu einer Prüfung führen. Von daher wäre ich da etwas vorsichtig und würde mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Außerdem die Frage: hat es rein steuerlich gesehen überhaupt Auswirkungen, wenn du so viele Ausgaben geltend macht, um einen Verlust zu generieren? Genau so etwas solltest du mit einemSteuerberater besprechen, denn man kann nicht in einem solchen Forum sämtliche Zahlen und Eventualitäten überblicken beziehungsweise erfassen.

    Außerdem ist bei vorweggenommenen Betriebsausgaben immer die wirtschaftliche und zeitlicher Zusammenhang zur Eröffnung und zum Unternehmensgegenstand zu sehen. Es ist also sehr viel Bürokratie dabei, daher würde ich das wenn überhaupt, gut vorbereitet und mit steuerlichen Beistand durchführen.


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    Ach übrigens, wir haben auch einen Artikel als häufig gestellte Frage zum Thema steuerlicher Erfassungsbogen erstellt: er sollte dir beim steuerlichen Erfassungsbogen helfen, denn ich denke da werden deine nächsten Fragen auftauchen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16


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