Kann ich mein Kleingewerbe im Reinigungservice anmelden ohne IHK?
(3 Bewertung)Hallo zusammen,
ich habe Jarhelang Treppenhausreinigungen gemacht und war immer sozialpflichtig angemeldet.
Da ich aber keine Lust mehr habe mich für andere krumm zu machen, möchte ich nun mein eigenes Kleingewerbe anmelden. Auftraggeber habe ich genug um für mich und mein Kind sorgen zu können. Ich möchte keine groß Firma gründen ,sondern nur so viele Aufträge annehmen das ich gut leben kann.
Ich habe mich nun beim Gewerbeamt erkundigt , was ich dazu tun muss..und der Herr meinte ich müsse mich für Gebäudereinigung in die Handwerksrolle eintragen lassen bei der IHK. Stimmt das ? Ist die Putzfrau nun ein Beruf geworden ?? oder lag es daran das ich dem Herrn sagte ich wollte eine Glas & Gebäudereinigung anmelden ?
Muss ich es vielleicht nur anders bezeichnen ???
Ich will doch nur Treppenhäuser putzen ,,
Es geht mir darum das ich nicht schwarz arbeite,und Werbung machen darf.
Bitte ich brauche schnell einen Rat da ich gekündigt habe und kein Arbeitslosengeld will. Ich könnte sofort starten da ich Kunden genug hätte.
Ich danke euch.. jetzt schon mal... lg die Steinfee
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Antworten
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Hallo Steinfee,
hier ein Beitrag einer IHK. Die Gebäudereinigung zählt inzwischen zu den sogenannten zulassungsfreien Handwerken. Eintragung in die Handwerksrolle ist nicht mehr notwendig - es gab vor einigen Jahren noch eine andere Regelung. Zu beachten ist auch, dass es einen Unterschied gibt, zwischen der Eintragung in die Handwerksrolle und einer "einfachen" Mitgliedschaft bei der HWK. Ich denke, Du wirst zwar der HWK melden müssen, dass Du Dich mit Treppenhausreinigung selbstständig machst und wirst dann wahrscheinlich einen Fragebogen ausfüllen müssen, in dem man eben auch die Angaben macht, dass es sich um ein zulassungsfreies Handwerk handelt.
Lies dazu bitte den Artikel: http://www.ihk-schleswig-holstein.de/recht/handwerksabgrenzungen/informationen_zu_spezifischen_taetigkeiten/736368/gebaeeudereiniger_versus_reinigung_nach_hausfrauenart.html
und wende Dich am besten an die zuständige Handwerkskammer. Die können Dir auf jeden Fall genaue Auskünfte erteilen.
Viel Erfolg
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