Wie ist die richtige Vorgehensweise vom angestellten Verhältnis zur Selbstständigkeit?
(2 Antworten)Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit noch angestellt, möchte aber am 14.12.2011 zum 15.01.2012 kündigen und mich als Immobilienmakler selbstständig machen. Da ich mir einen Gebrauchtwagen kaufe und die Vorsteuer geltend machen möchte, habe ich das Gewerbe bereits angemeldet und die benötigten Unterlagen (Gewerbezentralregisterauszug, Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt) für den §34c GewO an die zuständige Behörde weitergeleitet. In dem Unternehmen, in dem ich zur Zeit noch angestellt bin, habe ich meine Ausbildung zum 28.02.2011 beendet und wurde entsprechend übernommen.
Eigentlich hatte ich geplant das Unternehmen später (Mitte des Jahres 2012) zu verlassen und mich dann selbstständig zu machen. Allerdings halte ich es hier nervlich nicht mehr (Mobbing) und möchte mich daher schon früher selbstständig machen.
Jetzt würde ich gerne wissen wie der konkrete weitere Ablauf aussieht. Generell weiß ich, wenn man selbst kündigt, eine Sperrfrist bzgl. ALG I von 3 Monaten erhält, es sei denn man kündigt bspw. wg. Mobbing. Dieses würde ich mir zur eigenen Sicherheit gerne von einem Arzt bescheinigen lassen. Natürlich würde ich gerne entsprechende Fördermittel und Arbeitslosengeld erhalten, habe aber gerade gelesen, dass man min. 1 Tag arbeitslos gemeldet sein muss. Heißt das, ich habe mein Gewerbe zu früh angemeldet, um Arbeitslosengeld und Fördermittel zu erhalten? Erhalte ich zum 16.01.2012 dann gar keine Unterstützung? Evtl. könnte ich mit meinem jetzigen Arbeitgeber vereinbaren mich zu kündigen, aber hat das überhaupt einen Vorteil, wenn ich bereits mein Gewerbe angemeldet habe?
Bitte nicht falsch verstehen. Ursprünglich wollte ich die ersten Monate, in denen ich die Kunden akquiriere von meinem Ersparten über die Runden kommen, aber wenn ich Arbeitslosengeld und eine Förderung erhalten kann, wäre das super und mir würde ein riesen Stein vom Herzen fallen. Wie gesagt, habe ich jetzt nur Angst, dass ich aufgrund der Gewerbeanmeldung nun weder Arbeitslosengeld noch eine Förderung bekommen kann.
Besten Dank im Voraus.
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Hallo, auch ich möchte versuchen eine Antwort zu erstellen. Im Grunde genommen hat Frau Dr. Wolf recht.
mit der Vorsteuer funktioniert allerdings nur, wenn der Gebrauchtwagen auch mit einer ordnungsgemäßen Rechnung und selbstverständlich ausgewiesener Vorsteuer verkauft wird. Nur mal so als Anmerkung, das ist nämlich bei Gebrauchtwagen nicht immer die Regel, da sie auch häufig von Privatleuten aufgekauft werden und in diesem Fall keine hundertprozentige Vorsteuer ausgewiesen wird. Stichwort: Diffenrenzbesteuerung
Nun zur Sperrfrist und den anhängenden Fragen:
Dazu haben wir bereits einen Artikel im Magazin veröffentlicht, der heißt: was sie zur Sperrzeit und Sperrfrist wissen sollten
In diesem Artikel stehen relativ viele Informationen, so dass ich mir eine detaillierte Antwort hier ersparen möchte. Aus Zeitgründen, nicht aus Bequemlichkeit.
es wäre sicher sinnvoll, sich vorher zu erkundigen, bevor man Gewerbe anmeldet und diverse Schritte einleitet. Zu ihrer obigen Vorgehensweise beziehungsweise zu einer eventuellen Lösung dieser Situation kann ich nur soviel sagen:
- Gewerbe abmelden
- ordnungsgemäß vom Arbeitgeber kündigen lassen
- Arbeitslosengeld beantragen
- Antrag auf gruendungszuschuss wurden
- Antrag ausfüllen und Gewerbe anmelden
- Antrag abgeben.
Diese Reihenfolge finden Sie auch in unserer Checkliste zur selbständigkeit. Natürlich noch Etwas mehr.
Alles andere führt zur Verwehung des Gruendungszuschuss oder zumindest zu einer Sperrfrist. Wenn Sie das Gewerbe vor dem Antrag auf gruendungszuschuss angemeldet haben, spielt die Sperrfrist keine Rolle mehr, denn sie bekommen erst gar keinen gruendungszuschuss. Von daher muss ich Frau Dr. Wolf noch einmal Recht geben, sie hätten ein Existenzgründerseminar besuchen sollen.
Beim nächsten Mal bitte erst Beratung holen, dann handeln. Das spart viel Arbeit und vor allem Zeit. diese Ratschläge sind im übrigen nicht böse gemeint, sondern einfach nur die Realität und die Tatsache ohne lange um den heißen Brei zu reden ausgesprochen. Nur das hilft ihnen und spart bei uns Beratern noch etwas Zeit.
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Hallo Herr Montag,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Gebrauchtwagen ist natürlich von einem richtige Händler und die MwSt. ist ausweisbar, sonst hätte ich das Gewerbe nicht bereits angemeldet.
Noch mal: Ich bin zur Zeit noch angestellt, da ist es relativ schwer ein Gründerseminar zu besuchen. Darüber hinaus bin ich niemand, der irgendjemandem "auf der Tasche liegen" will und plante, wie oben geschrieben, zunächst von meinem Ersparten zu (über-)leben. Da der MwSt-Betrag des Autos für mich viel Geld ist, gab es diese "Hauruck-Aktion" mit der Anmeldung des Gewerbes. Ich habe leider zu spät erfahren, welche Möglichkeiten es bzgl. der Förderung gibt und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Daher habe ich mich auch noch mal telefonisch mit der Arbeitsagentur und der IHK in Verbindung gesetzt. Leider war die zuständige Person bei der IHK nicht erreichbar.
Nach Schilderung meiner Problematik, gab mir aber ein kompetenter Mitarbeiter beim Arbeitsamt die telefonische Auskunft, dass mein Gewerbe als Nebengewerbe läuft (klar, ich bin ja noch angestellt) und die Voraussetzung für den Gründungszuschuss ein Hauptgewerbe sei. Somit könne ich das Gewerbe getrost weiterlaufen lassen und bei Beantragung des Gründungszuschusses zum Hauptgewerbe machen.
Jetzt bin etwas verwirrt, weil Sie mir raten das Gewerbe abzumelden. Wie soll ich hier weiterverfahren? Wie gesagt, ich möchte nichts falsch machen und bin für jeden Tipp dankbar.
Übrigens möchte ich noch sagen, dass ich es richtig gut finde, dass hier den Fragestellenden ausführlich geantwortet und geholfen wird. Was ich nicht so gut finde, sind "Schlaumeier-Sprüche" nach dem Motto "da hätte man sich vorher informieren sollen", "erstmal Beraten lassen", "steht alles bereits irgendwo auf dieser Website" etc. Ich habe diese Platform so verstanden, dass man sich hier zu bestimmten Fragen beraten lassen kann, also als kleine Alternative oder Ergänzung zu anderen offline.
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Eine nebenberufliche Anmeldung des Gewerbes ist völlig ok. Damit bekommt man die Vorkosten sauber in die Buchhaltung und Eintritt bei jeder Messe. Und für den Gründungszuschuß meldet man dann in hauptberuflich um.
Leider haben Freiberufler da manchmal etwas mehr Probleme, weil sie nicht wirklich ummelden können.
Gründerseminare gibt es übrigens auch im Web, als Fernkurs oder im Chatt.
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Super, besten Dank für die Infos, Frau Dr. Wolf! Dann werde ich das genau so durchziehen. Auch über Gründerseminare im Internet werde ich mich noch mal erkundigen - wusste nicht, dass es sowas gibt.
Die Ummeldung von nebenberuflich in hauptberuflich: wie mache ich das genau? Ich habe gerade bereits Google befragt, aber keine vernünftige Aussage finden können. Muss ich dazu zum Gewerbeamt, Finanzamt, Arbeitsamt oder ganz was anderes?
(Ich habe bei meinem letzten Beitrag wohl mehrmals auf "absenden" gedrückt, sorry!)
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kommentiert von Robert am 23. November 2011
Super Antwort, vielen Dank.
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