Arbeitsablauf, wenn ich als Personalvermittler arbeiten will?
(3 Bewertung)Hallo,
wie läuft es mit der Vorgehensweise des Vermittlungsgutscheins genau ab. Ich meine mal angenommen ein Bewerber bekommt den Schein, ich mache mit ihm den Vertrag. Das ich ne Kopie des Arbeitsvertrags brauche ist auch soweit klar; auch mit der Zahlungsweise, sprich in 2 Raten. Aber muss ich dann mit den Unterlagen zur Agentur ? Und wenn ja, zur meiner hier vor Ort oder zur seiner Aussenstelle ? Und zahlt dann die Agentur mir das auch in 2 Raten ? Oder zahlt die das dem Bewerber in 2 Raten und ich muss ihm dann die Rechnung schreiben ? etc. Diese Sachen sind mir halt noch unklar, denn wenn ich ja mit dem AVGS noch bis Ende des Jahres arbeiten darf um Geld zu verdienen, möchte ich das natürlich nutzen. Die neue Rechtslage dazu ist mir bekannt und zur Zertifizierungspflicht nächstes Jahr. Viele Grüße
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Tja das ist jetzt so eine Sache. Wenn man den "alten" Vermittlungsgutschein zur Zahlung einlösen wollte hatte man dafür einen Antrag auszufüllen und die entsprechenden Unterlagen beizufügen.
Mit dem neuen AVGS kann ich Dir da leider nicht genau sagen wie es läuft.
http://www.harzjob.de/content/vermittlungsgutschein.aspx?m=MTY2
http://www.netzwerk-privater-vermittler.de/index.php/Pressemitteilungen/Auf diesen beiden Seiten findest Du noch ein paar Informationen - wie z. B. ob ein Vertrag mit dem Bewerber zwingend notwendig ist. Oder das der AVGS vom Bewerber beliebig oft kopiert werden kann, damit mehrere Vermittler beauftragt werden können und erst bei Abschluss eine Arbeitsvertrag der Originalgutschein zum Einsatz kommt.
Gerade was diese neuen Regelungen angeht würde ich Dir empfehlen, Dich mal an die Agentur für Arbeit zu wenden. Vielleicht wissen Sie schon genaues. Wenn ich allerdings bedenke, dass diese Regelung gerade einmal vor ein paar Monaten in Kraft getreten ist, wird es unter Umständen noch dauern.
Sorry, konnte nicht früher antworten. Geht leider nicht immer ganz so fix :)
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kommentiert von Werbefachmann am 8. August 2012
Hi,
ja ist nicht so schlimm :) . Nunja, bei der Agentur hab ich schon angerufen, aber es keim leider wie es kommen musste, die wussten darüber natürlich nicht bescheid. Und gerade die sollten es wissen. Die hatten mich dann an die Zentralstelle für Arbeitnehmerüberlassung oder so ähnlich, in Kiel verwiesen. Die wussten noch garnicht das es da Neuregelungen gibt. Ausserdem sagten die mir stumpf das die für Private Arbeitsvermittler garnicht zuständig sind, die kümmern sich nur um Zeitarbeitsfirmen. Die sagten mir nur das was im moment noch gilt, Gewerbeanmeldung besitzen und die Gesetze beachten. Nun gut, da als aktuelle Regelung die Übergangsfrist für Arbeitsvermittler gilt, laut Infos aus dem Internet, werde ich ich auch so erstmal arbeiten. Denn anders wäre das ja garnicht möglich. Dann könnten ja sämtliche private AV in Deutschland nicht richtig arbeiten, und alles würde zum stocken kommen. LG
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