Gewinn in der GuV-rechnung, um den GZ genehmigt zu bekommen?

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Ein Berater der IHK sagte mir, dass Existenzminimum im Jahr 14 000 Euro ist, um den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt zu erhalten. Also muss in meinem Businessplan ein Gewinn von 14000 Eur. zustande kommen. Ich werde mich mit einem mobilem Reisebüro selbständig machen und natürlich auf Provisionsbasis arbeiten. Bei durchschnittlicher Provision von 7% müsste ich meinen Umsatz auf über 200 000 Euro ansetzen.

Stimmt es und ist es realistisch für den Bearbeiter? Werden sie es mir abnehmen?

Vielen Dank

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Antworten

  • +2 -0

    Herzlichen Dank an den Berater

    Der Gründungszuschuss ist für den Lebensunterhalt gedacht, deckt also in der Regel das Existenzminimum ab. Er soll den Gründer in die Lage versetzen, sich rein um sein Unternehmen zu kümmern.

    Aus Erfahrung wird der Grundungszuschuss auch dann gewährt, wenn im ersten Jahr ein kleiner Verlust im Businessplan ausgwiesen ist. In den Folgejahren muss natürlich eine Steigerung der Umsätze und des Gewinns erkennbar sein. Nach Ablauf des Gründungszuschusses müssen Sie von Ihrem Gewinn leben können.

    Übrigens, Sie erhalten die 200.000 Umsatz ja nicht selbst, sondern nur die Provision. Demzufolge sollten Sie nicht den Umsatz in den Businessplan aufnehmen sonder die dadurch erzielte Provision.


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    Ob das realitisch ist, musst du doch selber wissen - wir kennen hier weder deine Geschäftsidee, noch die Details. Das musst du dir selber überlegen - schaffst du 200.000 Euro Umsatz? Hört sich für mich als Laie sehr viel an, aber ist es wahrscheinlich angesichts so mancher Reisepreise gar nicht so unrealistisch.

    Deine Rechnung stimmt soweit grundsätzlich. Allerdings würde ich mich an der Stelle des Bearbeiters fragen, was passiert, wenn du mal krank wirst oder sowas. Dann sind's auf einmal nur noch 180.000 Euro Umsatz statt 200.000 Euro und das Existenzminimum geht flöten. Also an deiner Stelle würde ich da meine Ziele schon noch etwas höher setzen, denn du musst ja auch deine Betriebsausgaben in deine Berechnung einbeziehen. Wir haben zum Thema Businessplan schon einige Artikel geschrieben, in die du dich besser mal etwas ausführlicher einlesen solltest:

    Ebook: Der Business- oder Geschäftsplan zur Existenzgründung

    Fragenkatalog zur Existenzgründung für die Erstellung Businessplan

    Theorie und Praxis des Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur

    Serie: Businessplan für Existenzgründer


    • Hallo Frau Hutter,

      Deine Rechnung stimmt soweit grundsätzlich. 

      Dem widerspreche ich, da bei dieser Berechnung, nämlich vermittelter Umsatz 200.000 EUR x 7% Provisionsanspruch = 14.000 EUR Provisionseinnahmen, die Betriebsausgaben komplett fehlen!

      Der vermittelte Umsatz müsste also folglich viel höher sein, um die von der IHK fälschlicher Weise - der Aussage von Frau Brandies stimme ich aus meiner Erfahrung zu - geforderten 14.000 EUR Gewinn zu erzielen.

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