Wie berechne ich die Gewerbesteuer?

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Beispiel :

Gewerbeertrag 50000 €
Freibetrag ./. 24500 €
korigierter Gewerbeertrag = 25500 €
Gewerbesteuermessbetrag 3,5% ( aus 25500) 892,50 €
x Hebesatz ( je nach Stadt) 445% ( 892,50 € x 445%)
= Gewerbesteuer 3971,63 €
Pauschaler Anrechnungsbetrag
3,8 x Gewerbesteuermessbetrag ( 892,50 € ) = 3391,50 €

Gewerbesteuer 3971,63 € - 3391,50 €

Entgültige Belastung mit Gewerbesteuer = 580,13 €

Gewerbesteuermessbetrag, und Hebesatz sind für jede Stadt zu Ermitteln.

Faktor 3,8 ergibt sich aus:
Infolge der gewerbesteuerlichen Änderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 erhöht sich für Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft der Anrechnungsfaktor des festgesetzten Steuermessbetrages vom 1,8 fachen auf das 3,8 fache. Somit kann die Gewerbesteuer in der Regel bis zu einem Hebesatz von ca. 380 % (bisher ca. 340 %) bzw. 400 % inklusive Solidaritätszuschlag komplett auf die Einkommensteuer angerechnet werden.

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