Widerrufrecht im Kleingewerbe
(1 Antwort)Hallo Leute,
ich überlege mir derzeit mich im Nebengewerbe unter Kleinunternehmerregelung selbstständig zu machen.
Was ich anbieten möchte ist: IT Beratung und Instandsetzung, heißt Hard- und Software.
Jetzt hab ich da mal eine Frage, wenn ich einem Kunden einen PC verkaufe und er ihn innerhalb der 2 Wochen Frist wieder zurück bringt. Bleib ich dann automatisch auf dem Gerät sitzen oder ist es hier anderes geregelt?
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Antworten
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Hallo tm,
die Kleinunternehmerregelung hat ihre Grundlage im Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes. Da ist nichts zur Gültigkeit von Kaufverträgen geregelt. Beides hat also miteinander nichts zu tun. Alles klar?
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