Wer kann mir in meiner Situation helfen?
(1 Antwort)Hallo,
ich werde das bedrückende Gefühl nicht los, dass gewaltiger Ärger auf mich zu kommen wird.
Kurze Zusammenfassung:
Im Juli 09 meldete ich mich Nebenberuflich beim Gewerbeamt an. Um Maurer-,Putz- und Trockenbau Arbeiten durch zu führen. ( Meisterbrief liegt vor) 2 Jahre harte Arbeit haben sich dahin gehend gelohnt um sagen zu können, dass man durch einer guten Auftragslage und Zahlungsmoral, jetzt den Schritt wagen kann, um sich Hauptberuflich Selbständig machen zu können.
Was ich allerdings nicht tat, ich weis das es mit einer gewissener DUMMHEIT zu vergleichen ist, war, die Anmeldung und somit die Eintragung in die Handwerksrolle vorzunehmen.
Ich bekamm zwar kurz nach der Anmeldung beim Gewerbeamt ein Schreiben von der HWK um dies zu tun. Aber ich habe es immer wieder vor mir hin geschoben und zwischen durch auch verdrängt.
Seitdem kamm aber auch nichts mehr von der HWK.
Jetzt befürchte ich aber, wenn ich die Eintragung nach solch langer Zeit vornehme, dass ich mich gleichzeitig von meinem Vorhaben verabschieden kann und mit einer saftigen Geldbuße sowie rechtliches Verfahren rechnen muß.
Was nun? Einer sagte mir mal, Gerbeamt abmelden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden. Kann das eine vernünftige Lösung sein?
Mit welchem vernünftigen Vorschlag könntet Ihr mir helfen?
Ich bin Euch sehr Dankbar
Mit freundlichen Gruß
Dirk
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Hallo Dirk,
Was ich allerdings nicht tat, ich weis das es mit einer gewissener DUMMHEIT zu vergleichen ist, war, die Anmeldung und somit die Eintragung in die Handwerksrolle vorzunehmen.
Weise Worte...
Einer sagte mir mal, Gerbeamt abmelden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden. Kann das eine vernünftige Lösung sein?
Könnte klappen, muss aber nciht, da das Gewerbeamt quasi von Amtswegen plaudert, das heißt die Handwerkskammer hat dich seit der Gewerbeanmeldung auf dem Radar. Es wäre, wenn überhaupt, eh nur eine Frage der Zeit.
Mein Vorschlag:
Entweder mit der HWK vernünftig persönlich sprechen und rückwirkend anmelden oder vorher einen Rechtsanwalt fragen. Eine Frage kann dort ja nciht die Welt kosten.
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