Welche Formulierung verwende ich bei der Gewerbeanmeldung?
(2 Antworten)Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die ich über google keine wirklich zufriedenstellende Antwort gefunden habe. Darum würde ich mich sehr freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte...
Seit 2007 habe ich ein eigenes Nagelstudio. Dieses ist natürlich auch angemeldet. Nun hatte ich aber nebenbei auch noch eine Gewerbeanmeldung als Handelsvertreterin, da ich damals noch Tupperware vertrieben habe. Durch einen Umzug muß ich es nun dort abmelden und neu anmelden, aber Dieses wollte ich auf die Adresse des Nagelstudios machen.
Nun habe ich mir aber gedacht, es ist ja dann sinnvoll, so viel wie möglich in die Formulierung bei der Stadt mit einzubringen, denn jede Ummeldung kostet unnötig 26 € und je mehr gleich enthalten ist umso flexibler bin ich.
Und genau da liegt mein Problem- ich finde einfach keine geschickte Formulierung! Was enthalten sein sollte:
* Verkauf und Handel von Waren, die ich ohne Veränderung an Kunden weiterverkaufe (Handcremes, Magnet- und Designsschmuck, UV- Gele etc.)
* Eventuell auch von selbst hergestellten Waren (Seifen)
* Dienstleistungen (falls ich mal z.B. für die "nette Oma von nebenan" die Einkäufe und Botengänge erledigen sollte etc.)
* Position eines Zwischenhändlers von Grosshandel und Händler (Genauer: Frostfutter für Zierfische und Pettels für Chinchilla)
Es sollte halt so viel wie möglich drin stecken, damit ich nicht andauernd wieder das Geld ausgeben muß. Oder fehlt vielleicht sogar noch Etwas sinnvolles? Ich bin für jeden Tip dankbar!
Kann mir hier bitte biiiiiittttteeee jemand helfen? :'(
Vielen Dank & Gruß
sunny
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Antworten
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Hallo,
also wenn Sie sonst keine Probleme haben....
Wenn Sie sich mit Ihrem Miniunternehmen so viele Gedanken machen, wie soll dann erst eine Gewerbeummeldung eines Großunternehmens aussehen - Anmeldung + 50-seitige Anlage oder wie?
Wozu dient denn die Beschreibung bei der Gewerbeanmeldung?
Sie dient unter anderem zur Feststellung der Art des Gewerbes und ob hierfür ggf. eine besondere Genehmigung erforderlich ist, sei es von der Zulassung oder vom Standort her.
Des weiteren dient sie für die Verteilung an andere Behörden (z. B. Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft). Da diese aber jeweils noch zusätzlich ihre eigenen Fragebögen verschicken, sind Ungenauigkeiten in der Gewerbeanmeldung in der Regel ohne Folgen.
Nicht zuletzt dienen die Angaben der Gewerbeanmeldung auch zur Eintragung in Werberegister.
Per Saldo bleibt festzuhalten, kurze zutreffende =berbegriffe verwenden genügt. Sollte der Geschäftszweig später mal ausgeweitet werden, muss nicht in jedem Fall die Gewerbeanmeldung geändert werden.
Vorschlag: Wareneinzel- und -großhandel, vorwiegend Einzelhandel/Versandhandel mit Kosmetika, Schmuck und Kleintiernahrung
Das zuständige Gewerbeamt sollt hier normalerweise auch Auskunft erteilen. Fragen kostet noch nichts.
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