weitere Gelder werden erst genehmigt, wenn ich die Mwst zurückgezahlt habe?!
(2 Antworten)Guten Abend,
ich brauche mal einen Rat.
Ich bin Gründerin, habe mein Geschäft eröffnet und freue mich, dass es so gut ankommt :-)
Ich hatte 50.000 € beantragt und diese wurden auch genehmigt.
Ich habe durch gutes Einkaufen und Verhandeln erst 37.000 € benötigt.
Ich möchte gerne als Starthilfe noch 3.000 € haben, um die ersten mauen Wochen zu überbrücken.
Bis zur 50.000 € sind es ja noch ein paar Tausender mehr ....
Ich dachte, das ist kein Problem!
Hm, meine Bank hat die Auszahlung der 3.000 € abgelehnt, da ich ja von der kfw schon 37.000 € bekommen habe, aber nur NETTO 32.000 € eingereicht habe.
Ich solle erst mal die Mwst zurückzahlen, bevor ich noch etwas bekomme....
Selbst wenn ich die Mwst auf die Summe von 37.000 € draufrechne, bin ich noch nicht bei den beantragten und genehmigten 50.000 €. Wo ist das Problem?
Das Finanzamt lässt aber bekanntlich mit Auszahlungen auf sich warten und das Geld würde ich gerne in Werbung und andere Investitionen für den Laden nutzen.
Wie machen andere Gründer das denn???
Ich verstehe das nicht. Hat jemand einen Tip für mich?
Vielen Dank für eure Rückmeldung
Viele Grüße
Verena
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hallo,
Ich glaube ihr liegt ein Denkfehler vor.Ich solle erst mal die Mwst zurückzahlen, bevor ich noch etwas bekomme....
und Zeit nicht die Mehrwertsteuer, richtig heißt das Vorsteuer, für deine Anschaffungen zurück, sondern du bekommst sie im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt erstattet. Dieses Geld kannst du selbstverständlich für weitere Investitionen nutzen, was sicher auch so deine Bank gemeint hat.
als Existenzgründer mit Umsatzsteuerpflicht, bist du zunächst für zwei Jahre verpflichtet, jeden Monat eine solche Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt per Elster einzureichen. Kannst du das selber nicht, solltest du dazu einen Steuerberater oder entsprechend zugelassenen Fachmann nutzen. Alles andere ist Zeitverschwendung und sinnlos. In diesen Größenordnungen sollte man nun wirklich nicht selber probieren, wie Augen etwas geht.Kommentar schreiben
Kommentare
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@Torsten
ich danke dir für deine Antwort.
Ja, du hast recht es ist natürlich die Vorsteuer, die ich zurückbekomme. Habe mich da etwas lax ausgedrückt.
Ich habe einen Steuerberater und die Rechnungen sind auch beim FA eingereicht.
Mein Problem ist, dass ich gerne noch 3.000 € von dem genehmigten Kredit der kfw haben möchte und meine Hausbank mir das Geld verwehrt, da ich ja die Vorsteuer vom FA wiederbekomme.
Die Vorsteuer, die ich zurückbekomme, soll ich an die kfw überweisen und erst dann bekomme ich die angefragten 3.000 €.
Die bei der kfw eingereichten Rechnungen waren natürlich alle brutto und die kfw finanziert natürlich nur die Nettobeträge.
Das ist das, was ich nicht verstehe. Ich bin noch lange nicht bei den angefragten und genehmigten 50.000 €. Stehe finanziell etwas wackelig am Anfang und die kfw will erst die Differenz von Brutto zu Netto zurückhaben, bevor ich weiteres Geld bekomme.
Das kann nicht Sinn und Zweck einer Gründerhilfe sein oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eine Rückmeldung, ob ich da etwas falsch verstanden habe. :-)
Viele Grüße
Verena
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