Wechsel von Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung

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Guten Abend zusammen,

leider habe ich zu o.g. Thema mehrere widersprüchliche Informationen gelesen/erhalten und hoffe nun auf Hilfe:

1) Ich bin seit Ende 2009 selbständig und jetzt in 2010 im letzten Jahr der Kleinunternehmerregelung. Mein Steuerberater informierte mich, daß ich Ende d. Jahres mit einem formlosen Schreiben das Finanzamt informieren solle, daß ich ab 2011 USt-pflichtig sei mit Hinweis auf den diesjährigen Jahresumsatz.

Reicht ein formloses Schreiben wirklich ? Ich bin auch auf das amtliche Formular Umsatzsteuererklärung gestoßen.

2. Aufgrund des Umsatzes würde eine vierteljährliche U-Steuer-Voranmeldung bis 10. April 2011 reichen, auch lt. Auskunft des Finanzamtes. Jedoch gibt es auch die Info, daß Existenzgründer in den ersten 2 Jahren grundsätzlich zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet seien. Oder gilt das nur, wenn man sofort ab Gründung U-steuerpflichtig ist ?

Vielen Dank im voraus !

Kirsten

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Antworten

  • +1 -0

    Hallo,

    im Prinzip haben Sie Recht, aber das Finanzamt kann Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur verarbeiten, wenn dies vorher entsprechend in der EDV der Finanzverwaltung registriert wurde.

    Also - wie von Ihrem Steuerberater empfohlen (wir bieten in solchen Fällen unseren Mandanten an dies für sie zu übernehmen) - das Finanzamt hierüber formlos informieren, dann erhalten Sie in der Regel auch einen offiziellen Hinweis über den Voranmeldungszeitraum (vierteljährlich oder monatlich).

    Die Zweijahresfrist für Existenzgründer läuft für Sie 2010 ab (2009 + 2010).


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