Wechsel der Rechtsform / Umzug ins Ausland
(2 Antworten)Hi, ist es einfach möglich die Rechtsform eines Unternehmens im Nachhinein zu ändern, oder muss erst alles "aufgelöst" werden und neu gegründet werden?
Dazu noch die Frage, wie sich das ganze verhält, wenn das Unternehmen ins Ausland verlegt werden soll (ohne zweigstellen, also der einzige Hauptsitz). Ist dies ohne weiteres möglich, oder muss dazu zwangsweise neu gegründet werden?
Vielen Dank im Voraus
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Hi, ist es einfach möglich die Rechtsform eines Unternehmens im Nachhinein zu ändern, oder muss erst alles "aufgelöst" werden und neu gegründet werden?
Das heißt Umwandlung, z.B. von GmbH in OHG oder von KG in GmbH
Von Einzelunternehmen in GmbH geht auch.Dazu noch die Frage, wie sich das ganze verhält, wenn das Unternehmen ins Ausland verlegt werden soll (ohne zweigstellen, also der einzige Hauptsitz).
Ausland ist nun Hauptsitz, daher dortiges geltendes Recht anwenden. Kenne ich nicht, daher Anwalt fragen. Steuerlich gesehen auch Steuerberater konsultieren, Auslandsrecht ist sehr komplex, Inland eigentlich auch, daher zumindest mal mit Steuerberater Kexel kommunizieren.
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Hallo,
wenn Sie sich mal den Umfang des Umwandlungsgesetzes und Umwandlungsteuergesetztes ansehen, dann merken Sie sehr schnell, dass dieses Forum nicht geeignet ist, Ihre unvollständigen Fragen ausreichend zu beantworten.
Ihre Fragen sollten Sie mit einem Steuerberater und einem Notar erörtern.
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