Webdesigner als Nebengewerbe
(6 Antworten)da ich bereits seit vielen Jahren Webseiten designe und auch schon Erfahrung im Erstellen von solchen für Dritte habe, will ich ein Nebengewerbe anmelden, um nicht schwarzarbeiten zu müssen.
Jetzt bin ich gerade mit meinem Abitur fertig und werde am 1.9. meinen Zivildienst beginnen. Klar ist also, dass ich eine Genehmigung von der Zivi-Stelle/Bundesamt brauche. Weiterhin bin ich über die Krankenversicherung meines Vaters versichert. Diese jedoch ruht während des Zivildienstes (unentgeltliche Heilfürsorge). Was muss ich dennoch beachten in Hinsicht Krankenkasse während des Zivildienstes?
Als Webdesigner arbeite ich natürlich zum Großteil für Geschäftskunden. Irgendwo (vielleicht war es sogar hier), hieß es, dass es nicht vorteilhaft ist, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen (Kleinunternehmerregelung), wenn man viel mit Firmen arbeitet. Wieso ist das so? Ich steige da nicht ganz hinter, denn für die Firma (also meinen Kunden) macht es ja keinen Unterschied, ob er die Mehrwertsteuer gar nicht erst zahlt oder sie sich später von der Steuer wiederholen muss. Oder sehe ich das falsch?
Wie sieht es mit AGBs etc. aus. Brauche ich die dringend? Muss ich dafür extra zum Anwalt oder gibt es solche auch, wie zum Beispiel ein Mietvertrag, irgendwo zu kaufen?
Ich glaube, das waren erst einmal die wichtigsten Fragen. Es wäre schön, wenn jemand die Antworten dazu hätte.
Viele Grüße
korny
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Hi korny,
will ich ein Nebengewerbe anmelden, um nicht schwarzarbeiten zu müssen.
Das klingt, als würdest du dem Fiskus damit einen Gefallen tun. Wenn man´s genau nimmt, arbeitest du gegen Geld seit vielen Jahren schon schwarz es sei denn, du hast kein Geld genommen, was ich mir nicht vorstellen kann. Mehr zum Thema SchwarzarbeitKlar ist also, dass ich eine Genehmigung von der Zivi-Stelle/Bundesamt brauche.
Meinst du? Ich würd das da nciht an die große Glocke hängen, gibt nur unheimlich viel Bürokratie. Sofern du deinen Job als Zivi oder Bundie gut machst und durch das Gewerbe im Dienst nciht beeinflusst wirst, sollte das kein Problem sein. Ließ mal hier:Ich will mich nebenberuflich selbständig machen, muss ich meinen Chef informieren? FAQ 2
Das Grundgesetz billigt jedem Deutschen das Recht auf freie Berufswahl zu. Solange man seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht, ist die Erlaubnis vom Chef nicht notwendig. Natürlich sollte der Jungunternehmer seine Pflichten, dem Arbeitgeber gegenüber, nicht vernachlässigen. Wer während seines Urlaubs oder einer Krankschreibung arbeitet gefährdet seinen Arbeitsplatz ohnehin.Was muss ich dennoch beachten in Hinsicht Krankenkasse während des Zivildienstes?
Das solltest du mit der zuständigen Zivistelle abklären. Denen sagst du, dass du ein Nebengewerbe betreiben möchtest, was gibt es da zum Thema Krankenversicherung zu sagen. Das kann ich dir hier nämlich auch nciht sagen, sorry.Irgendwo (vielleicht war es sogar hier), hieß es, dass es nicht vorteilhaft ist, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen ( Kleinunternehmerregelung), wenn man viel mit Firmen arbeitet.
Pauschal kann man das nie sagen, nachteilig ist es aber in dem Fall auf keine Fall.Wieso ist das so? Ich steige da nicht ganz hinter, denn für die Firma (also meinen Kunden) macht es ja keinen Unterschied, ob er die Mehrwertsteuer gar nicht erst zahlt oder sie sich später von der Steuer wiederholen muss. Oder sehe ich das falsch?
Genau, einem Firmenkunden sollte das egal sein, nur der Privat mann bekommt bei der Kleinunternehmerregelungeine teurere Leistung, da er ja die USt noch tragen muss. Deswegen glaube ich auch nciht, dass du das hier gelesen hast. Erkundige dich bei einem Steuerberater, man muss wirklich den Einzelfall durchsprechen, es gibt noch mehr Fälle, wo es weniger oder mehr sinn machen könnte, steuerfrei zu arbeiten.Wie sieht es mit AGBs etc. aus. Brauche ich die dringend?
Nur, wenn du deinen Kunden nicht traust oder denen was versprichst, was du hinterher nciht halten kannst. Sind deine Leistungen umfangreicher, bietet es sich schon an, um Missverständnisse von vornherein aus dem weg zu räumen.Muss ich dafür extra zum Anwalt oder gibt es solche auch, wie zum Beispiel ein Mietvertrag, irgendwo zu kaufen?
Anwalt ist teurer, aber erstellt dir die AGBS die du wirklich brauchst. Vorlagen sind billiger, bekommst aber auch was, was du nicht unbedingt benötigst.
Mein Tipp: Lass dir vom Anwalt welche erstellen, dann bist du Nummer sicher, vorher Kostenvoranschlag machen lassen. Dürfte auch bei Anwälten gehen.Kommentar schreiben
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Torsten
Das klingt, als würdest du dem Fiskus damit einen Gefallen tun. Wenn man´s genau nimmt, arbeitest du gegen Geld seit vielen Jahren schon schwarz es sei denn, du hast kein Geld genommen, was ich mir nicht vorstellen kann. Mehr zum Thema Schwarzarbeit
Das war durchaus etwas sarkastisch ausgedrückt. Meine Projekte hielten sich bis jetzt in Grenzen. Größtenteils für Vereine, für die ich ehrenamtlich arbeite, und für meine ehemalige Schule…
TorstenMeinst du? Ich würd das da nciht an die große Glocke hängen, gibt nur unheimlich viel Bürokratie. Sofern du deinen Job als Zivi oder Bundie gut machst und durch das Gewerbe im Dienst nciht beeinflusst wirst, sollte das kein Problem sein.
Das ist richtig, denn benötigt es einer Genehmigung, siehe http://www.zivildienst.de/cln_007/lang_de/Navigation/DienstLeisten/RechtePflichten/Nebentaetigkeit/Nebentaetigkeit__node.html__nnn=true .
TorstenDas solltest du mit der zuständigen Zivistelle abklären. Denen sagst du, dass du ein Nebengewerbe betreiben möchtest, was gibt es da zum Thema Krankenversicherung zu sagen. Das kann ich dir hier nämlich auch nciht sagen, sorry.
Schade, dann werde ich die wohl einmal bemühen müssen.
TorstenGenau, einem Firmenkunden sollte das egal sein, nur der Privat mann bekommt bei der Kleinunternehmerregelungeine teurere Leistung, da er ja die USt noch tragen muss. Deswegen glaube ich auch nciht, dass du das hier gelesen hast. Erkundige dich bei einem Steuerberater, man muss wirklich den Einzelfall durchsprechen, es gibt noch mehr Fälle, wo es weniger oder mehr sinn machen könnte, steuerfrei zu arbeiten.
Dann muss es wohl irgendwo anders gewesen sein. Wieso bekommt der Privatmann eine teurere Leistung? Schließlich entfällt doch die Umsatzsteuer und diese Ersparnis kann man an den Kunden, der nicht vorsteuerabzugsfähig ist, (zumindest in Teilen) weitergeben.
TostenAnwalt ist teurer, aber erstellt dir die AGBS die du wirklich brauchst. Vorlagen sind billiger, bekommst aber auch was, was du nicht unbedingt benötigst.
Mein Tipp: Lass dir vom Anwalt welche erstellen, dann bist du Nummer sicher, vorher Kostenvoranschlag machen lassen. Dürfte auch bei Anwälten gehen.Ich habe inzwischen auf http://www.haerting.de/de/3_lawraw/vertragstexte/index.php genau das gefunden, was ich gesucht habe. Da ich eine Schwester habe, die Jura studiert, kann sie das für mich zumindest prüfen.
Noch eine Frage zur Krankenkasse: Mein Zivildienst dauert ja definitiv 9 Monate (von September bis Mai). Meiner Krankenkasse sind Gewinne bis 365€ egal, um weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben. Wie errechnen sich diese Gewinne? Ist das ein Durchschnittswert über's Jahr oder geht über die real monatlich erwirtschafteten Gewinne?
Grüße
Korny
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Das gehört zum guten Ton. Vielleicht benötigt irgendwann ja auch mal jemand anderes etwas von den Infos. Hast du denn noch eine Antwort auf meine letzte Frage?
Vielen Dank bereits jetzt
korny
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