Was ist massgeblich bei Gewerbeanmeldung und Gründungszuschuss arbeitslos gemeldet sein

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Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe auf etwas Rat. Ich habe vor mich ab Feb 2009 als Vermittler von Immoblienfinanzierungen selbsständig zu machen und hoffe auf den Gründungszuschuss. Dabei bin ich für ein Unternehmen tätig, dass ausschliesslich selbsständige Berater als Geschäftspartner hat. Jedoch bin ich dort selbsständig tätig und arbeite auf Provisionsbasis. Mein noch andauernde Angestelltentätigkeit endet zum 31.1.2009. Nun habe ich gelesen das Voraussetzung ist, man muss mindestens 1 Tage arbeitslos gemeldet sein und ein direkter Übergang in die Selbständigkeit geht nicht.

Nun meine Frage:
Wie konkret sieht das in der Praxis aus? Heisst das, wenn mein Angestelltenverhältnis zum 31.1.2009 endet, ich mich am 1.2.2009 arbeitslos melde und dann am z.B. 3.2,2009 in die Selbständigkeit gehe, dass ich dann den Gründungszuschuss bekomme? Ich verstehden Satz nicht ganz "mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet sein". Worauf kommt es hier an?

Durch was wird in meinem Fall die Selbständigkeit begründet? Durch Anmelden eines Gewerbes oder? ICh muss ja eigt. nicht gründen da ich wie gesagt für die Firma X auf selbständiger Basis anfange.

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüsse

Mike

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