Was ist massgeblich bei Gewerbeanmeldung und Gründungszuschuss arbeitslos gemeldet sein
(3 Antworten)Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe auf etwas Rat. Ich habe vor mich ab Feb 2009 als Vermittler von Immoblienfinanzierungen selbsständig zu machen und hoffe auf den Gründungszuschuss. Dabei bin ich für ein Unternehmen tätig, dass ausschliesslich selbsständige Berater als Geschäftspartner hat. Jedoch bin ich dort selbsständig tätig und arbeite auf Provisionsbasis. Mein noch andauernde Angestelltentätigkeit endet zum 31.1.2009. Nun habe ich gelesen das Voraussetzung ist, man muss mindestens 1 Tage arbeitslos gemeldet sein und ein direkter Übergang in die Selbständigkeit geht nicht.
Nun meine Frage:
Wie konkret sieht das in der Praxis aus? Heisst das, wenn mein Angestelltenverhältnis zum 31.1.2009 endet, ich mich am 1.2.2009 arbeitslos melde und dann am z.B. 3.2,2009 in die Selbständigkeit gehe, dass ich dann den Gründungszuschuss bekomme? Ich verstehden Satz nicht ganz "mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet sein". Worauf kommt es hier an?
Durch was wird in meinem Fall die Selbständigkeit begründet? Durch Anmelden eines Gewerbes oder? ICh muss ja eigt. nicht gründen da ich wie gesagt für die Firma X auf selbständiger Basis anfange.
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüsse
Mike
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Antworten
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Hallo Mike,
ich bin zwar nicht so kompetent aber bin durch Lesen von anderen Beträgen auf vielleicht die passende für dich Info gestoßen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=009a25f7196e4a6fb00fdb24b3c9c09c;views;document&doc=9450&pos=box#box
(s. Beitrag "Staatliche Zuschüsse" vom 22. Mai weiter unten im Forum)
...vielleicht hilft es dir
Lg
L.
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sorry, etwas spät.
Ich verstehden Satz nicht ganz "mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet sein". Worauf kommt es hier an?
eben einen tag Geld vom Arbeitsamt beziehen und dazu mus man nun mal mindestens auch einen TAg arbeitslos gemeldet sein.
HIer sind die voraussetzungen des Gründungszuschuss
ein tage arbeitslos und noch mindestens 90 tage restanspruch.
Durch was wird in meinem Fall die Selbständigkeit begründet?
durch die gewerbeanmeldung und den beginn der tätigkeit. es verhält sich hier ähnlich wie bei versicherungsvertretern oder anderen handelsvertretern, stichwort scheinselbständigkeit. dazu folgender artikel
Wann ist ein Unternehmer Scheinselbständig? FAQ 19
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