Was für ein Gewerbe muss ich als Selbstständiger Schreiner ohne eigene Werkstatt anmelden?
(1 Antwort)Hallo,
ich bin seit 3 Monaten als Schreiner selbstständig, der in anderen Schreinereien als " Subunternehmer" tätig ist. Ich besitze keine eigene Werkstatt und arbeite nur in anderen Meisterbetrieben, und stelle auch nur meine Arbeitszeit in Rechnung. Mit Privatpersonen habe ich nichts zu tun.
Jetzt habe ich Probleme mit der Handwerkskammer und weis nichtmehr weiter.
Laut deren Aussage darf ich mein Gewerbe nicht ausüben da ich keinen Meister führe.
Kann mir da einer Weiterhelfen, ob ich evtl. nur das Falsche Gewerbe angemeldet habe (Holz- und Bautenschutz).
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Antworten
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Hallo,
seine Arbeitskraft verleihen klingt schon für sich genommen nach arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit; also zumindest Rentenversicherungspflicht ist da sehr wahrscheinlich. Sie sollten zusätzlich ein Antrag auf Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, auch wenn Sie dadurch womöglich schlafende Hunde wecken. Aber das böse Erwachen kommt bekanntlich später sowieso.
Meines Erachtens üben Sie kein Handwerk aus, da Sie nur Ihre "Arbeitskraft" zur Verfügung stellen und eben kein "Werk" anbieten.
Allerdings klingt Ihre Art der Tätigkeit stark nach Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit), wofür es ebenfalls besondere Vorschriften gibt.
Wie wär es mit folgender Bezeichnung "Dienstleistung aller Art, soweit nicht Genehmigungspflichtig und kein Handwerk".
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