Was darf der Gründer schon vorher machen, um den Zuschuß nicht zu gefährden?
(3 Antworten)Hallo zusammen,
ich möchte ab dem 02.04.2010 ein Einzelunternehmen anmelden (ALG1 ab dem 01.04.2010).
Da ich bereits jetzt schon Aufträge für April habe, möchte ich gerne möglichst viele Dinge vor April erledigen, um mich dann auf meine Selbständigkeit zu konzentrieren. Auf der anderen Seite möchte ich den Gründungszuschuß natürlich nicht gefährden.
Welche von den folgenden Dingen darf/kann ich schon vorher erledigen?
Begutachtung meines Businessplan bei der IHK?
Bekanntgabe beim Arbeitsamt, dass ich mich selbständig machen werde (damit ich mich nicht mehr bei Firmen Bewerben muss)?
Antrag auf Gründungszuschuß abholen und stellen bei der ARGE?
Eröffnen eines Geschäftskontos?
Berufshaftpflichtsversicherung abschließen?
Weitere Themen?
Vielen Dank schon jetzt!
Sascha
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Sorry, leider kann ich nicht editieren.... daher hierzu noch ein zusätzliches Thema, was mir wichtig ist.
Ich brauche ab Gewerbestart eine Bahncard 100. Diese muss ich allerdings ein paar Tage (optimal zwei Wochen) vorher beantragen... Darf ich das?
Zudem benötige ich einen Laptop, darf ich diesen vorher kaufen und trotzdem später Abschreiben?
Danke,
SaschaKommentar schreiben
Kommentare
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ÄHM, hast du dir überhaupt schon mal Infos geholt, oder fragst du einfach ins Blaue hinein??
Nichts für ungut, aber bei einigen Fragen muß ich erst mal mit dem Kopf schütteln, weil man sie einfach durch Logik beantworten kann...
OK Fahrplan:
1) Agentur für Arbeit, Interesse an Selbständigkeit melden und Antrag abholen
Das ist wichtig und muß zuallererst geschehen. Ausserdem können die dir auch noch mal haargenau erklären, was du zu tun hast und vor allem auch wann
2) alles Ausser Gewerbeanmeldung
3)Am Tag der Gründung Gewerbeamt
3)Um den Tag der Gründung herum alle Papiere inkl. Gewerbeanmeldung zum Arbeitsamt, weil es ein paar Tage dauern kann, bis die das bearbeitet haben.
Du darfst vor der Gründung Anschaffungen tätigen, Versicherungen abschließen, Businessplan erstellen, geht ja auch gar nciht anders. Je nachdem ob du Umsatzsteuer zahlen mußt oder nicht, kannst du die MwST im ersten Monat als Gründungskosten absetzen. Das Laptop darf aber in der Einkommenssteuer nciht voll angerechnet werden im ersten Jahr, das muß über mehrere Jahre erfolgen... Frag da am besten einenSteuerberater, wie das funktioniert, das ist mir nämlich zu kompliziert, sprich ich hab es auch noch nciht ganz raus wie es geht...
Übrigens gibt es vom Arbeitsamt Coachings in denen auch die Tragfähigkeitsbescheinigung ausgefüllt wird. Das ist dann kostenlos. Dein Termin ist nun sehr sehr knapp, aber vieleicht hast du ja Glück und bekommst noch eins wenn du sofort hingehst.
Ich hatte jetzt Glück, es war einer Abgesprungen, so daß ich im März noch vor meiner Geplanten Gründung hingehen kann... Vieleicht klappt es ja bei dir auch, frag auf jeden fall nach und wenn nichts frei ist, sag das du reingequetscht werden willst, solang es vor dem Gründungstermin ist. Dann kommst du auf eine Warteliste, und sobald sich was ergibt....
Diese Kurse sind wirklich empfehlenswert..
Ahanit
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auch von mir nur eine kurze Antwort, bitte unseren Checkliste zur letztendlich kann man lesen:
Checkliste zur Selbständigkeit – Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
außerdem unser kostenloses eBook zur Existenzgründung:
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
wenn dann immer noch Fragen sind, bitte neuen Beitrag in der richtigen Kategorie schreiben. Und nicht alle Fragen in einem Beitrag, bitte schön Themen orientiert trennen und in die richtigen Kategorien schreiben, sonst bekommen wir hier ´ne Meise.
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