Was bleibt nach der Kalkulation übrig???
(7 Antworten)Hallo,
folgender Fall:
Ich habe eine eigentlich ganz gute Geschäftsidee, und möchte über ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay Ware verkaufen.
Ich kaufe Ware für € 2,50 und verkaufe sie für € 12,50... Marge 400%.
Das ganze möchte ich als Kleinunternehmer versuchen...ohne Umsatzsteuer und ohne Rechnungen.
Also darf ich den Umsatz von € 17.500,00/Jahr nicht überschreiten.
Wenn ich diesen Umsatz ausschöpfe, errechne ich unter Berücksichtigung von Versandkosten in Höhe von 3,50/Artikel einen Erlös von ca. € 900,00/Monat - also ca. € 10.800,00/Jahr.
Mal angenommen ich hätte außer Kranken- und Rentenversicherung keine weiteren Kosten abzusetzen...
...was heißt das für mich?
1. Ich muß für die Differenz zu € 7.664,00, also für € 3.136 Einkommensteuer an das Finanzamt abführen?!
2. Ich muß (wenn der Gründungszuschuß später wegfällt) ca. € 300,00 an die Krankenkasse (inkl. Pflegeversicherung) abführen?!
3. Rentenversicherung ist ja wohl nicht umgänglich...also ca. € 150,00?
Mal sehen....Kleinunternehmergrenze ausgeschöpft...gute Idee, gute Marge, Full-time-job...und am Ende bleiben € 450,00 über???...wobei noch keine weiteren Kosten aufgeführt sind, und die Einkommensteuer noch nicht gezahlt ist...
Stimmt meine Rechnung?...Dann ist ein Kleinunternehmen in dieser Form wohl nichts für jemanden, der sich hauptberuflich selbstständig machen möchte?!
Da bleibt ja in keinem Fall annähernd das Existenzminimum.
Bin nach meiner Recherche jetzt etwas ratlos.
Wäre für die Beantwortung meiner Fragen und etwaige Erläuterung dankbar.
Liebe Grüße
Frank
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Hallo,
Das ganze möchte ich als Kleinunternehmer versuchen...ohne Umsatzsteuer
o.k. unter Anwendung der Kleinunternehmerregelungund ohne Rechnungen.
Warum ohne Rechnungen?
Bitte nicht Äpfel mit Birnen mischen:
Einahmen: 10.800,- / Jahr abzgl. Betriebsausgaben (Porto, Tel. PC, ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay...)
ergibt den Gewinn für die Einkommensteuer.
Kranken- und Rentenversicherung müssen erst in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Siehe auch: Wie viele Steuern muss ich auf meinen Gewinn bezahlen? FAQ 30
Vom Gewinn zur Einkommensteuer
Die Preiskalkulation im eBay HandelIch muß für die Differenz zu € 7.664,00, also für € 3.136 Einkommensteuer an das Finanzamt abführen?!
Auf keinen Fall, dann würde es keine Unternehmer mehr geben.
-
Hallo, danke für die rasche Antwort. Leider bleiben Fragen offen.
1.
Zitat: "Warum ohne Rechnungen?" Zitat Ende.
Ich verkaufe fast ausschließlich an Privatpersonen, so daß ich keine Rechnungen stellen muß - richtig?
Sollte ich mal an einen gewerblichen verkaufen, muß ich doch nur auf Wunsch eine Rechnung erstellen - richtig?
2.
Meine Klakulation habe ich ja folgendermaßen aufgestellt:
Wareneinkauf: € 2,50
Zu erwartender Verkauf: € 12,50
Versandkosten: 3,50
Umsatz für diesen Artikel: € 12,50 + € 3,50 = € 16,00.
Erlös für diesen Artikel: € 12,50 (Verkauf) - € 2,50 ( Wareneinkauf) = € 10,00.
Bei einem max. gestatteten Umsatz von € 17.500,00 darf ich demnach pro Jahr 17.500 : 16 = 1093,75 Artikel verkaufen....und erziele somit einen Erlös von € 10.937,50 pro Jahr.
Rechne ich diesen Erlös auf den Monat um, bleiben mir abgerundet ca. € 900,00 über, was € 10.800,00 pro Jahr entspricht.
Zitat "Bitte nicht Äpfel mit Birnen mischen:
Einahmen: 10.800,- / Jahr abzgl. Betriebsausgaben (Porto, Tel. PC, ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay...)
ergibt den Gewinn für die Einkommensteuer." Zitat Ende.
Die Portokosten sind in meiner Kalkulation bereits als Kosten verrechnet, somit nicht mehr zu berücksichtigen.
Ich weiß, daß ich einige andere Kosten wie die von Ihnen erwähnten Pc- Kosten, Autokosten (auswärtiger Wareneinkauf), ebay..etc. in Abzug bringen kann.
Der von Ihnen genannte Link brachte hierzu weiterhin folgendes hervor:
Zitat: "In einer vereinfachten Darstellung ermittelt sich das zu versteuernde Einkommen wie folgt. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirt werden die Einkünfte des Ehepartners, dieEinkünfte aus Kapitalvermögen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstige Einkünfte hinzugerechnet. Daraus ergibt sich die Summe der Einkünfte. Von dieser Summe werden die Sonderausgaben, z.B. Krankenversicherung oder Lebensversicherung, eventueller Unterhalt und außergewöhnliche Belastungen, wie bspw. Arztkosten oder Kosten für Zahnersatz abgezogen. Nach diesen Abzügen steht das Einkommen fest. Hiervon werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens eventuell noch Kinderfreibeträge abgezogen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmt ist, kann eine Aussage über die Steuerlast getätigt werden." Zitat Ende.
Hier steht unter anderem:
Auszug: "Das zu versteuernde Einkommen ermittelt sich wie folgt:
Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb werden die Einkünfte des Ehepartners hinzugerechnet." Auszug Ende.
Ich hoffe ich habe das falsch verstanden??!!
Wie ist denn das gemeint?
Desweiteren steht hier, daß zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die Krankenkassenbeiträge in voller Höhe abzugsfähig sind - ist das so richtig?
Sind denn Rentenbeiträge auch abzugsfähig?
Den von mir errechneten Gewinn von € 10.800,00 kriege ich nur unter die € 7664,00 gedrückt, wenn ich (hoffentlich) die Krankenkassenbeiträge berücksichtigen darf...(die anderen Kosten werden da nicht ausreichen)...so daß ich demnach keine Einkommensteuer abzuführen habe.
Leider bleiben mir (selbst wenn ich keine Einkommensteuer zahlen muß) dennoch nach Abzug der € 300,00!!! Krankenkasse (für diese unfassbare Summe fehlt mir jegliches Verständnis!) und € 150,00 Rentenversicherung nur ein Rest von € 450,00, von denen ich auch noch alle Kosten außer Wareneingang und Portokosten zu bezahlen hätte.
Ich komme nach Abschluß meiner Kalkulation zu dem Ergebniss, daß ein Kleinunternehmen mit der € 17.500,00 Grenze für einen Hauptberuf nicht geeignet ist....
...und hoffe, daß ich was entscheidendes übersehen habe...
Vielleicht ist das alles zuviel oder zu sehr ins Detail.
Ich habe bereits viele Quellen (natürlich speziell Internet) zur Information herangezogen, stoße aber leider oft auf widersprüchliches, oder schwer zu verstehendes (wie zB. der obige Auszug).
Daher wäre ich für jede Information, die mir weiterhilft sehr dankbar.
Solte ich zu dem Schluß kommen, daß die Selbstständigkeit in dieser Form für mich in Frage kommt, habe ich den vorherigen Gang zum Steuerberater fest eingeplant.
Für die hier Angebotene Hilfestellung badanke ich mich.
Liebe Grüße
Frank
-
Hallo,
an Privatpersonen muss keine Rg gestellt werden.
Unternehmer
hier gilt §14 UStGSoweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt,ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.
Hier besteht eine Pflicht.Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb werden die Einkünfte des Ehepartners hinzugerechnet." Auszug Ende.
Ich hoffe ich habe das falsch verstanden??!!
Wie ist denn das gemeint?
Zuerst werden alle deine Einkünfte zusammengerechnet.
Das gleiche gilt für deinen Ehepartner.
Mit der Summe der Einkünfte von dir und deinem Partner wird dann erst weitergerechnet (wenn ihr Zusammenveranlagt werdet).
Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeiträge sind abzugsfähig.Ich komme nach Abschluß meiner Kalkulation zu dem Ergebniss, daß ein Kleinunternehmen mit der € 17.500,00 Grenze für einen Hauptberuf nicht geeignet ist....
Das muss ja auch nicht das Ende sein. Nimm weitere Produkte mit auf und erwirtschafte mehr Umsatz. Dann gilt zwar die Kleinunternehmerregelung nach spätestens 2 Jahren nicht mehr, was aber auch kein Problem darstellt.habe ich den vorherigen Gang zum Steuerberater fest eingeplant
Eine professionelle Erstberatung ist gut angelegtes Geld.
-
Hallo,
lieben Dank für die schnelle Antwort.
Alles verhält sich in etwa so, wie ich es vorher schon vermutet habe.
Zu der Rechnungsstellung an andere Gewerbliche habe ich in verschiedenen voneinander unabhängigen Quellen anderes gelesen, vielleicht wird die Pflicht der Rechnungsstellung ja auch nicht so "eng" gesehen?
Ich werde diesbezüglich vorsichtshalber vorab mal beim Finanzamt nachfragen.
Da die Krankenkassenbeiträge und die Rentenbeiträge den erwirtschafteten Gewinn fast gänzlich auffressen, bleibt ja fast nichts anderes übrig als den Umsatz zu steigern...und aus der Kleinunternehmer Regelung rauszufallen.
Ein Problem stellt das für mich dann aber sehr wohl dar, da ich dann erstens 19% meines eigentlichen Umsatzes als Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen hätte und zweitens nicht mal die Vorsteuer geltend machen könnte, da ich meine Artikel fast ausschließlich aus dem Ausland beziehe.
Ich bin ja bereit viel zu arbeiten...aber bei dem ganzen bürokratischen Aufwand, der zusätzlich anfallen würde, (Rechnungen schreiben, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, erweiterte Buchführung...etc.)
und weiteren zusätzlichen Belastungen wie die abzuführende MWST, Einkommensteuer...evtl. Steuerberater etc., käme ich vermutlich auf einen 15-Stunden Tag...7 x die Woche.
Zumindest wenn man einen akzeptablen Gewinn erwirtschaften möchte.
Na ja, da muß ich wohl noch ein wenig hin und her rechnen.
Ich bedanke mich einstweilen für die Informationen, die mir sehr geholfen haben.
Und vielleicht habe ich ja hier und da noch eine Frage...die ich dann doch stellen darf?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Frank
-
Ich bin ja bereit viel zu arbeiten...aber bei dem ganzen bürokratischen Aufwand, der zusätzlich anfallen würde, (Rechnungen schreiben, Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, erweiterte Buchführung...etc.)
und weiteren zusätzlichen Belastungen wie die abzuführende MWST, Einkommensteuer...evtl. Steuerberater etc., käme ich vermutlich auf einen 15-Stunden Tag...7 x die Woche.
Zumindest wenn man einen akzeptablen Gewinn erwirtschaften möchte.
Willkommen im täglichen Leben
Fragen gerne stellen, aber nicht mehr in diesem Thread. Bitte eine neue Frage mit richtiger und passender Überschrift in der entsprechenden Kategorie einstellen. Danke
-
Hallo Franki,
auch wenn Du die Kleinunternehmer Reglung in Anspruch nehmen möchtest, musst Du eine Rechnung ausstellen. Dabei ist zu Beachten, dass Du keine Umsatzsteuer ausweist, und auch keine Vorsteuer geltend machen kannst. Weiterhin musst Du beachten auf Deiner Rechnung den Hinweis zu Geben das Du die Kleinunternehmer Reglung anwendest. Machst Du das nicht, kann es Dir Passieren das Du Probleme mit dem Finanzamt bekommen kannst
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen