Was beachten bei Onlinehandel?
(1 Antwort)Ich möchte einen Onlineshop eröffnen.
Um auszutesten, ob es sich überhaupt lohnt das Geld für die Erstellung eines solchen Shops in die Hand zu nehmen, möchte ich zunächst ein Gewerbe anmelden und quasi einen Testkauf verschiedener Produkte bzw. Produktgruppen machen. Diese würde ich zunächst über ebay, amazon etc. verkaufen. Es handelt sich zum Teil um Kleidung & Dekoartikel aber auch um Süßwarenartikel.
Frage: was muss ich beachten?
IHK und Finanazamt werden auf mich zukommen, das ist klar.
Ab welchem Einkommen erhebt die IHK Beiträge? Was das Finanzamt betrifft: so lange ich mich unter 17.500,00 €/Jahreseinkommen bewege gilt das Gewerbe als Nebengewerbe, richtig?
Gibt es wegen der Süßwaren irgendwelche Vorschriften lebensmittelrechtlicher Art?
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Antworten
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Hallo,
Ihr Vorhaben klingt irgenwie, als wolle jemand den Führerschein machen, weis aber nicht ob er sich ein Auto leisten kann und möchte daher mal eben Probe fahren mit Opas altem Auto.
Für all Ihre Fragen gibt es Pofis, die sich damit auskennen, und zwar umfassender, als das Internet.
Sie sollten sich mit Ihren Fragen an die IHK und einen Steuerberater wenden. Auskünfte der IHK sind in der Regel kostenlos, der Steuerberater kostet, dafür sind seine Antworten aber mit einer Haftungsgarantie verbunden.
Nichtsdestotrotz hier ein paar Hinweise:
- Sie sollten nicht warten bis IHK und Finanzamt auf Sie zukommen, Sie sollten auf die zugehen.
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Ihr Sortiment scheint mir viel zu breitgefächert, Kleidung-Deko-Süßwaren. Wieso nicht gleich auch Autos-Schmuck-Bücher hinzunehmen? Haben Sie mal eine Marktanalyse (im kleinen Rahmen: eine Internetanalyse) vorgenommen, wo wer was benötigt, was er nicht oder nicht zu dem von Ihnen möglichen Preis findet? Bei ebay, amazon etc. wird meines Erachtens bereits alles und günstig angeboten.
Warum sollte da unbedingt jemand gerade bei Ihnen kaufen?
Wieso kommen Sie an günstigere Preise heran, als der Rest der Internetnutzer? - Ab welcher Gewinnhöhe IHK-Beiträge anfallen können Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen IHK nachlesen, Stichwort Beiträge. Für den Bereich der IHK-Koblenz liegt die Gewinnhöhe zum Beispiel bei 5.200 EUR. Aber von der Höhe der IHK-Beiträge sollte man die Gründung eines Unternehmens nicht abhängig machen.
- Die Grenze von 17.500 EUR ist eine Kleinunternehmergrenze aus dem Umsatzsteuerrecht und hat nichts mit dem Begriff Nebengewerbe aus dem Gewerberecht gemeinsam.
- Ein Gewerbe ist ein Gewerbe, egal ob Hauot- oder Nebengewerbe. Was soll Ihnen die Bezeichnung Nebengewerbe für einen Vorteil bringen?
- Ja, für Süßwaren gibt es selbstverständlich lebensmittelrechtliche Vorschriften, die zu beachten sind. Fragen Sie Ihre IHK.
- und und und
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