Wareneinkauf für Photovoltaikanlage

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Ich habe noch eine kurze Frage zum bereits geschlossenen Thread mit gleichem Betreff:

Es handelt sich um die PV-Anlage, welche auf dem eigenen Dach installiert wurde. Das Material wurde über das eigene Gewerbe beim Grosshändler besorgt und wird nicht an Kunden abgegeben, sondern selbst genutzt. Die Umsatzsteuer kann ich als PV-Anlagenbetreiber (Umsatzsteuer pflichtig) ansetzen. Die Rechnungen sind aber auf die Firma (Gewerbe, Einzelfirma) ausgestellt.

Kann ich diese Rechnungen, welche auf meine Firma ( Einzelfirma) gestellt sind, direkt in der EÜR Berechnung als PV-Anlagenbetreiber ansetzen (die Rechnung ist ja auf meine Firma ausgestellt) und dem Finanzamt beilegen ?

Müssen diese Rechnungen in der Berechnung als Gewerbebetrieb als neutrale 'Durchgangsposten' (Eigenentnahme) berücksichtigt werden ?

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