Wareneinkauf für Photovoltaikanlage
(2 Antworten)Ich habe noch eine kurze Frage zum bereits geschlossenen Thread mit gleichem Betreff:
Es handelt sich um die PV-Anlage, welche auf dem eigenen Dach installiert wurde. Das Material wurde über das eigene Gewerbe beim Grosshändler besorgt und wird nicht an Kunden abgegeben, sondern selbst genutzt. Die Umsatzsteuer kann ich als PV-Anlagenbetreiber (Umsatzsteuer pflichtig) ansetzen. Die Rechnungen sind aber auf die Firma (Gewerbe, Einzelfirma) ausgestellt.
Kann ich diese Rechnungen, welche auf meine Firma ( Einzelfirma) gestellt sind, direkt in der EÜR Berechnung als PV-Anlagenbetreiber ansetzen (die Rechnung ist ja auf meine Firma ausgestellt) und dem Finanzamt beilegen ?
Müssen diese Rechnungen in der Berechnung als Gewerbebetrieb als neutrale 'Durchgangsposten' (Eigenentnahme) berücksichtigt werden ?
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Antworten
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Hallo,
direkt in der EÜR Berechnung als PV-Anlagenbetreiber ansetzen
Nein, wurde doch bereits geschrieben. Diese Kosten sind zu aktivieren und im Rahmen der Abschreibung über mehrere Jahre mit den übrigen Anschaffungskosten der Anlage abzuschreiben. Nicht in die EÜR als direkte Ausgabe.
Tipp: Steuerberater nehmen, wenn man keine Ahnung hat.
Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
oder den im Forum unter http://www.betriebsausgabe.de/forum/ befragen.
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Hallo Torsten,
sorry, wenn ich mich etwas unfachmännisch / zweideutig ausgedrückt bzw. die Antwort nicht richtig verstanden habe (... Kosten aktivieren ...)
Das Thema Abschreibung (linear auf 20 Jahre) usw. ist mir nicht fremd. Wenn die Rechnungen auf meinen Namen (ohne Firmenbezug) ausgestellt wären, hätte ich auch kein Problem.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich diese Rechnungen im Gewerbebetrieb (als neutrslen Durchlaufposten) berücksichtigen muss (wegen der Firmenanschrift auf der Rechnung des Grosshändlers), oder ob es genügt, sie so zu behandeln, als wären diese direkt an mich privat (PV Anlagenbetreiber) adressiert ( Abschreibung usw...).
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