Wareneinkauf für Photovoltaik Anlage
(1 Bewertungen)Für eine neu zu errichtende Photovoltaik-Anlage wird Ware beim Grosshändler über das eigene Gewerbe eingekauft. Diese Kosten können neben anderen auf 20 Jahre abgeschrieben werden. Auch die Vorsteuer wird in den ersten Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage zurück erstattet.
Die Rechnungen des Grosshändlers sind auf das Gewerbe ausgestellt (gleiche Adresse, Einzelunternehmen). Muss ich mir nun selbst eine Rechnung schreiben (identische Artikel / Preis), damit ich diese Ausgaben für die PV-Anlage als Anlagenbetreiber absetzen kann, oder kann ich direkt die Rechnungen des Grosshändlers einreichen und diese im eigenen Gewerbe ignorieren ?
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Antworten
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guten Morgen und zunächst Entschuldigung für meine verspätete Antwort:
Für eine neu zu errichtende Photovoltaik-Anlage wird Ware beim Grosshändler über das eigene Gewerbe eingekauft.
zunächst muss ich wissen, ob du die Anlagen gewerblich für andere auf deren Dächern einrichtest? das heißt, ein Kunde der einen Auftrag, du besorgt das Material und aus dem die Anlage auf das Dach oder wie muss ich das verstehen?
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Hallo Torsten,
danke für die Antwort ...
Es handelt sich um die PV-Anlage, welche auf dem eigenen Dach installiert wurde.
Das Material wurde über das eigene Gewerbe beim Grosshändler besorgt und wird nicht an Kunden abgegeben, sondern selbst genutzt. Die Umsatzsteuer kann ich als PV-Anlagenbetreiber ( Umsatzsteuer pflichtig) ansetzen. Die Rechnungen sind aber auf die Firma ( Gewerbe, Einzelfirma) ausgestellt.
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Umsatzsteuer / Vorsteueransatz ist ok, die Anschaffungskosten der Anlage sind aber zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben, da es sich nicht um Ware sondern um eine eigengenutzte Anlage zu Vorführungszwecken oder zur Stromgewinnung handelt.
Meine Angabe jedoch ohne Gewähr, für Verbindliche Auskünfte Steuerberater befragen zum bsp. den auf http://www.betriebsausgabe.de/forum/
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