Wann muss ich die Ausgaben angeben?

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Muss ich bei meiner EÜR 2010 die Ausgaben auch von 2010 angeben oder erst 2011? (§19)

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    In die Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Jahres 2010 müssen sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben, die im Jahr 2010 angefallen sind, also die ein Rechnungsdatum von 2010 tragen. Hier: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/vorlage-einnahmen-ueberschuss-rechnung-euer-nichtamtliches-formular kannst du auch eine Vorlage für die EÜR herunterladen, falls du sowas noch nicht hast.


  • +1 -0

    Genauer gesagt müssen die Betriebsausgaben in die EÜR 2010 die auch in 2010 gezahlt wurden, unabhängig vom Rechnungsdatum. Bei den Betriebseinnahmen ebenso.

    Bsp.:

    Sie schreiben eine rechnung mit dem datum 25.12.2010, der Kunde bezahlt diese Rehcnung aber erst am 12.1.2011. Dann kommt dieser Umsatz in die EÜR des Jahres 2011, obwohl Rechnung in 2010 gestellt. Das gilt aber nur für nichtbilanzierende Unternehmer.


    • Hallo,

      was Herr Montag für die Seite der Betriebseinnahmen korrekt schreibt gilt - worauf die eigentliche Frage gerichtet war - in gleichem Umfang für die Betriebs-Ausgaben.

      Die Betriebsausgaben sind in der EÜR des Jahres zu erfassen in dem sie bezahlt wurden, egal welches Rechnungsdatum sie enthalten.

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      • Hallo Herr Kexel,

        bin soeben auf Ihre Aussage getroffen das es auch bei Betriebsausgaben (z.B. Rechnungen) üblich ist diese in der EÜR in dem Jahr zu erfassen wo sie bezahlt werden. Mein zuständiges Finanzamt meint das aber nicht und ich mußte Rechnungen aus 2010 die ich im 1.Quartal 2011 bezahlt habe auf 2010 rücktragen und die USt-Anmeldung für das 4. Quartal 2010 als berichtigte Anmeldung trotz Einspruches abändern. Jetzt bin ich etwas irritiert und weis eigentlich gar nicht was jetzt richtig ist.

        (mache Ist-Versteuerung falls das relevant ist).

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