Wann darf ich i.G. (in Gründung) schreiben

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Hallo Forummitglieder,

ich habe eine rechtliche Frage.
Und zwar bin ich kurz davor das Gewerbe anzumelden, alle wichtigen vorbereitungen wie Internetseite habe ich schon fast erledigt.

Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich die Website schon online stellen darf, da ich ja das Gewerbe noch nicht angemeldet habe und noch keine Umsatzsteuer-ID habe.
Darf ich in diesem Fall die Website trotzdem online stellen und im Impressum einfach das Kürzel i.G. erwähnen, so dass es jedem klar ist, dass das Unternehmen in Gründung ist?

Kann ich deswegen abgemahnt werden, wenn ich ohne Gewerbe und UID die Website online stelle?

Danke im Voraus

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Antworten

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    Gute Frage. Auf die Antwort bin ich auch gespannt.
    .
    Meine Homepage ist bereits im Internet zu finden. Allerdings nur von Eingeweihten, da ich diese noch nicht bei google & Co angemeldet habe.
    Zudem sind alle zum jetzigen Zeitpunkt relevanten und vorhandenen Daten im Impressum aufgeführt. Und auf der ersten Seite ist der laufende Schriftzug
    "neu * nieuw * new * April 2010" zu sehen.


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    Die Bezeichnung i.G. in Gründung wird für gewöhnlich nur bei einer GmbH im Sinne der Vor GmbH verwendet. Bei Einzelunternehmen ist das so nicht zwingend oder gebräuchlich. Bei der GmbH wird die iG bei der sogenannten Vorgesellschaft, also der vor Eintragung ins Handelsregister verwendet. Somit ist die GmbH i.G. oder Vor GmbH eine eigene anerkannte Rechtsform. Im Bereich der Einzelunternehmen weiß ich nicht, ob es überhaupt statthaft ist dieses Kürzel zu verwenden, da es ja auch irreführend für Dritte sein kann.


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    Danke Torsten,

    aber darf ich jetzt die website online stellen ohne das ich schon das Gewerbe angemeldet habe oder sollte ich damit lieber warten bis das Gewerbe angemeldet ist?


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    Kannst selbstverständlich online stellen. Würde aber mit der Gewerbeanmeldung nciht noch Monate warten. Es spielen ja nciht die Einnahmen eine Rolle, sondern die Absicht die Einnahmeerzielung.


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    Hallo nochmal,

    ich bin immer noch etwas unsicher, da ich im Internet ständig über Abmahnungen wegen unvollständigen Impressum lese.

    Also nochmal kurz zur Situation.

    Gewerbe ist seit dem 01.02 angemeldet, die Steuernummer und die Ust-ID bekomme ich aber erst in 5-6 Wochen. Gehe ich ein Risiko ein wenn ich die Website jetzt ohne die Ust-Id online stelle oder reicht es wenn ich reinschreibe, dass die Ust-ID beantragt ist un nachgetragen wird?

    Danke


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    Ich würde schreiben, das du die UID beantragt hast, sie aber noch nicht zugestellt wurde, da kann dir keiner was, denn du kannst ja schlecht beeinflussen wann das Finanzamt in die Pötte kommt...

    Ahanit


  • +0 -0
    ich bin immer noch etwas unsicher, da ich im Internet ständig über Abmahnungen wegen unvollständigen Impressum lese.


    mach dir diesbezüglich nicht so viele Probleme selbst. wenn du keine Feinde hast oder dich potentiellen Konkurrenten ernsthaft gestritten hast, ist ein geringfügig falsches Impressum kein Problem. kümmere dich lieber um die wichtigen Sachen bei der selbständigkeit, anstelle dich mit Dingen auseinander zusetzen, die dir kein Geld bringen. Schreib einfach die bisherige Steuernummer in dein Impressum, die du hattest, bevor du selbstständig warst. Dass können deine Widersacher eh nicht nachprüfen.


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    @thorsten

    Danke für den Tip, denn das Finanzamt hier ist nicht das schnellste, hab einmal fast ein Jahr warten müssen bis die Herrschaften so nett waren mir meine Steuer zu bearbeiten, was wohl auch daran lag, das ich was wieder zu bekommen hatte, wenn es darum geht das die was kriegen, sind se nämlich fix

    Aber für den Fall das es auch bei mir mal wieder etwas länger dauert, wenn es soweit ist, ist der Tipp echt klasse

    Aber mal ne andere Frage die mir dabei kommt:

    Warum muß die UID überhaupt auf die Seite, wenn (ausser dem Finanzamt) eh niemand überprüfen kann ob es die richtige ist??

    Ahanit


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