Wahlrecht/Option (Kleinunternehmerreglung)
(1 Antwort)Ist es sinnvoll bei in anspruchnahme der Kleinunternehmerreglung vom Wahlrecht gebrauch zumachen wenn das kerngeschäft darin besteht Waren(Textilien) zu kaufen die mit MwSt belegt sind um sie gewinn bringen wieder zu verkaufen.Wobei jedes stück ein Arbeitsdurchgang durchläuft der wiederum Kosten pro Stück (inkl.MwSt) verursacht.
2.
Muss ein jeder der so eine Art von Handel betreibt eine UmSt.ID. beantragen?
3.
Gehe ich mit dieser UmSt.ID besondere Verpflichtungen ein oder verursacht sie Nachteile oder Kosten??
Vielen Dank im Vorraus!!!
P.S Echt gutes Forum wo es ein jeder normale versteht was gemeint ist..Macht weiter so.
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Antworten
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Hallo Sven,
Will schnell deine Fragen beantworten, Ostern hat mich derb zurückgeworfen.
zu 1) die Frage ist hier nicht, ob du umsatzsteuerpflichtig sein möchtest trotz des entstehenden Gewinns. Denn das ist ja das Ziel eines jeden Unternehmers, etwas einkaufen und teurer weiterverkaufen, um Geld damit zu verdienen. Dieses Wahlrecht bei der Umsatzsteuer soll den Aufwand und die Bürokratie bei kleinen Unternehmen, daher Kleinunternehmerregelung, minimieren.
wenn Du aus irgendwelchen Gründen trotz dessen umsatzsteuerpflichtig sein möchtest, kannst du das mit der Option tun. Muss dann aber auch alle Pflichten in Kauf nehmen, die mit dieser Regelung und der Umsatzsteuerpflicht in Zusammenhang stehen. Wenn Du vorwiegend an Privatleute verkauft, würde ich Umsatzsteuerbefreiung nutzen, da der Privatmann sich im anderen Fall die von dir ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer beim Finanzamt ziehen kann. Für ihn wird das Produkt somit nur teurer. Lass dich diesbezüglich einfach mal bei einem Steuerberater beraten, mit einem Fallbeispiel. Das macht Sinn, auszurechnen, wie verhält es sich in diesem Fall (Umsatzsteuerpflicht) und wie verhält es sich in jedem Fall (Umsatzsteuerbefreiung). Das sollte jeder Steuerberaterin bekommen, und das sollte auch nicht mehrere 100 € kosten. Als Erstberatung würde ich maximal 150 bis 200 € schätzen, was der Steuerberater dafür nimmt. Macht aber Sinn, da dies deine weitere unternehmerische Tätigkeit maßgeblich bestimmt.
zu 2) nein, die UStIdNr muss nicht jeder Unternehmer haben, eigentlich nur die, die innergemeinschaftlichen Warenverkehr betreiben. Also waren im europäischen Ausland einkaufen oder verkaufen. Ich empfehle jedoch, die UStIdNr auch dann zu beantragen, wenn man obige Tätigkeiten nicht ausführt. Man kann sie statt der vom Finanzamt verliehenen Steuernummer auf seiner Rechnung verwenden. Außerdem wird sie sowieso im Internet sehr häufig verlangt, zum Beispiel auch bei eBay.
Steuernummer oder UStIDNr auf der Rechnung?
zu 3) die verursacht keine Nachteile oder Kosten, es ist nur eine zusätzliche Nummer, die ein Unternehmer haben kann. Es besteht hier keine Verpflichtung. Der Gesetzgeber schreibt nur für umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer vor, dass diese entweder die vom Finanzamt rausgegebene Steuernummer oder diese Umsatzsteueridentifikationsnummer auf ihren Rechnungen auszuweisen haben. Wenn Du obigen Artikel gelesen hast, wirst Du sicher auch zustimmen, dass die Umsatzsteueridentifikationsnummer besser geeignet ist.P.S Echt gutes Forum wo es ein jeder normale versteht was gemeint ist..Macht weiter so.
Danke, wir versuchen diesen Standard beizubehalten und in Zukunft weiter zu verbessern. Das System wird völlig überarbeitet, ein neues Konzept Wort kommen, welches für alle Beteiligten eine Verbesserung bedeutet.
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