Vorsteuerabzug bei bankfinanziertem KFZ
(1 Antwort)Das FA will den Vorsteuerabzug bei einem zu 40% betrieblich genutzten bankfinanzierten KFZ, welches im Betriebsvermögen geführt wird auf die Laufzeit des Kredits verteilen, obwohl die Vorsteuer den Kredit erhöht und damit dafür sorgt, dass erhöhte Raten - auch für die kommenden Jahre - sofort anfallen.
Wie ist dieser Sachverhalt zu sehen? Gibt es hierzu verwertbare Rechtsprechung?
Danke im voraus für die Antwort
Horst
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Antworten
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Hallo Herr Buchholz,
aus meiner Sicht kann ich folgendes mitteilen:
- wenn die vorsteuer das kreditvolumen erhöht hat, wurde falsch finanziert.
- die vorsteuer wird in dem zutreffenden umsatzsteuervoranmeldungeszeitraum (Monat oder Quartal) sofort vom Finanzamt erstattet
- die Anscaffungskosten des Kfz werden auf die Nutzungsdauer verteilt, die Vorsteuer ist dabei nicht in den Anschaffungskosten enthalten
Die Vorsteuer auf die Laufzeit zu verteilen ist nur dann durchzuführen, wenn der Unternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig ist und damit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, etwa ein Unternehmer der die Kleinunternemerregelung nutzt.
Sie sollten aber unbedingt einen Steuerberater befragen.
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kommentiert von Helmut Kexel Steuerberater/vBP am 12. Januar 2012
Hallo,
wie Herr Montag schon schreibt, die Vorsteuer mit zu finanzieren ist eher die Ausnahme, da diese ja sofort in voller Höhe vom Finanzamt erstattet wird.
Haben Sie die Vorsteuer mit finanziert, dann haben Sie diese durch den Kredit bezahlt. Sie ist also gemäß § 11 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr der Zahlung der Rechnung des Kfz- Lieferanten in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ist das Finanzamt anderer Meinung, dann soll es diese bitte mit entsprechender Rechtsgrundlage begründen.
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