vorsorglich Befreiungsantrag f. Rentenversicherung stellen?
(1 Antwort)Hallo!
Ich habe ein Gewerbe angemeldet und denke (hoffe) nicht rentenversicherungspflichtig zu sein. (Ich bekomme keinen Gründungszuschuss und bin kein Lehrer usw.)
Der Anruf bei der Rentenversicherung war nur bedingt hilfreich. Der RV-Mensch sagte, ich sei nicht rv-pflichtig, und soll einen Antrag auf Klärung stellen. Ich habe aber ein wenig Sorge, dass die Klärung länger dauert und ich evtl. Beiträge nachzahlen muss, falls ich doch als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden sollte.
Kann ich dem Klärungs-Antrag einen vorsorglichen Befreiungsantrag beilegen?
Vielen Dank im Voraus!
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ich würde an ihrer Stelle mich um die Rentenversicherung gar nicht kümmern, wenn die der Meinung sind, sie seien versicherungspflichtig, wird man sie von Amts wegen prüfen. Wenn sie selbst jetzt den Antrag stellen, könnten sie schlafende Hunde wecken und verzögern natürlich, wie sie bereits selber festgestellt haben, den Zeitpunkt ihrer Existenzgründung. Sofern sie nicht in einer Branche arbeiten, die von Haus aus Rentenversicherungspflicht ich ist (Handwerker usw.) sind sie im Umkehrschluss von der Rentenversicherung befreit. Zusätzliche Prüfungen würde ich nicht veranlassen.
Wer von der Rentenversicherung befreit ist und wer pflichtig, haben wir in einem separaten Artikel zusammengefasst.
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kommentiert von Yuki am 7. Februar 2012
Vielen Dank für die Antwort!
Nehmen wir an, ich melde mich jetzt nicht und die RV kommt in einem Jahr mit der Idee, dass ich rv-pflichtig bin, muss ich dann nachzahlen?
Bin ich nicht verpflichtet, eine eventuelle RV-Pflicht abklären zu lassen?
Viele Grüße, Yuki
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kommentiert von Torsten Montag am 7. Februar 2012
Nachzahlen müsste man dann sicher. Im schlimmsten Fall wird die Selbständigkeit wohl nicht anerkannt und das Beschäftigungsverhältnis wird in ein Anstellungsverhältnis umgewandelt. Wenn die Rahmenbedingungen dann nicht mehr stimmen, weil etwa der Arbeitgeber nicht mehr bereit ist, den dann die höheren Stundenlohn oder das entsprechende Gehalt zu zahlen, wird das Arbeitsverhältnis mit Sicherheit sofort gekündigt werden. Das sind aber nur Spekulationen von mir, ich habe da leider noch keine Erfahrungen in der Praxis sammeln können.
Ob man verpflichtet ist kann ich nicht sagen, eher nicht. ich habe das damals auch nicht gemacht und es wollte auch keiner wissen oder nachträglcih prüfen. ich würde mich da nicht so verrückt machen, im Zweifel einfach schriftlich bei der Rentenversicherung anfragen oder auf dessen Seiten mal unverbindlich nachlesen.
ich habe mal recherchiert und folgendes Formular gefunden:
V027
Darin heißt es, dass man verpflichtet sei, mitzuwirken und die entsprechenden Informationen zusammenzutragen. Im Umkehrschluss heißt das für mich: wenn mir niemand dieses Formular unter die Nase hält und möchte mich prüfen, brauche auch nicht mitzuwirken. Ich würde ganz einfach abwarten, ob jemand von der deutschen Rentenversicherung selbst auf den Gedanken kommt, ihre Tätigkeit und ihre Selbstständigkeit zu prüfen.
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kommentiert von Yuki am 7. Februar 2012
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Falls das anders rübergekommen ist: Ich habe immer wechselde Kunden und keinen festen Arbeitgeber.
Da ich nicht eingetragen bin, keine Genehmigungen benötige, keinen Gründungszuschuss bekomme, keine Arbeitnehmer beschäftige und niemanden in irgendeiner Weise etwas lehre, gehe ich davon aus, rv-pflichtig zu sein.
Der Mensch an der RV-Hotline hat mir (zähneknirschend) Recht gegeben, aber immer wieder betont, ich müsse das aber prüfen lassen, seine Aussage sei nicht verbindlich. Und ich müsste mich dann aber wie anders absichern.
Ich dachte nur, es gehöre sozusagen zu der To-Do-List, wo man sich überall anmeldet: Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft usw.
LG Yuki
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kommentiert von Yuki am 7. Februar 2012
...ich meine natürlich: ... gehe ich davon aus NICHT rv-pflichtig zu sein. :)
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