Vorauszahlung der Einkommensteuer

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Hallo,
in einem Buch habe ich folgendes Gelesen und verstege den Zusammenhang nicht wirklich. Es geht um die Steuerzahlung als Freiberufler.
Laut Buch fragt das Finanzamt nach der Höhe dex zu erwartenden Gewinns.

"...diese Gewinnangaben dienen in Verbindung (auch die des Ehepartners bei gem. Veranlagung) mit weiteren Einkünften als Grundlage für die Festlegung vierteljährlicher Vorauszahlungen auf Ihre Einkommensteuer


Meine Frage ziehlt auf die Einkünfte des Ehepartners ab. Ist das so zu verstehen, dass diese Einkommen versteuert werden müssen, also das das Einkommen meines Mannes für mich als Einkünfte gelten? (Klingt iegendwie aber nicht nachvollziehbar)

Für eine Entwirrung bin ich sehr dankbar.

Grüße
KatiD

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    wenn sie verheiratet sind und die einkommensteuer zusammenveranlagt abgeben, wird die einkommensteuervorauszahlung natürlcih auf der grundlage beider einkommen ermittelt. daher müssen auch die einkommen beider ehepartenr erfasst werden, weil sie ja auch gemeinsam eine einkommensteuer zahlen.

    sollte der steuerabzug voim lohgn (lohnsteuer) bei einem sehr hohen einkommen aus gewerblciher tätigkeit nciht mehr aussreichen, so wird einkommensteuervorauszahlung festgesetzt, denn auf den gewinn des unternehmers ist ja noch keine est gezahlt worden, so wie beim lohn/gehalt die lohnsteuer. Hoffe das versteht man so redface

    Für den Fall des Fragenbogens zur Steuerlichen Erfassung haben wir eine kleine Anleiitung geschrieben.


  • +0 -0

    Vielen Dank für diese Erklärung, trotzdem bleibe ich noch etwas ratlos zurück.

    Vereinfacht ausgedrückt würde das bedeuten, mache ich mich nicht selbständig, bleibt meinem Mann von seinem Lohn mehr????

    Oder noch anders: Mein Mann (und damit ja auch unserer Familie) beibt von seinem Lohn weniger, weil ich mich selbständig mache?

    Würden wir beide ein Angestelltenverhältnis haben, würden wir beide Lohnsteuer bezahlen. So bezahlt er Lohn-und Einkommensteuer? hm.....

    KatiD


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