Von Harz IV zum Freelancer und von Thüringen nach NDS

(2 Antworten)
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Ich bin Veranstaltungstechniker und will mich mit meinem Beruf selbständig machen.

Ich bin seit kurzem Vater und möchte mit Mutter und Kind zusammenziehen.
Und das in ein anderes Bundesland, der Arbeitsmöglichkeiten wegen.(von Thüringen nach Niedersachsen).

Dem nicht genug, bekomme ich auch noch Harz IV.

Also kann ich laut Amt nur umziehen, wenn ich im 'neuen' Zuständigkeitsbereich eine soz.-vers.-pflichtige Beschäftigung nachweisen kann. Andernfalls hätte ich keinen Anspruch gegenüber dem Amt des neuen Bereichs.

Welches Amt ist mein AP für die Förderung?

bzw. Kann ich über Haupt- und Nebenwohnsitz beim alten Amt bleiben?
Da kennt man mich/bin ich nicht nur eine Nummer und weiß, dass ich es ernst meine. Klar will ich das Amt so schnell wie möglich los werden und auf eigenen Beinen stehen aber Einstiegsgeld und Coaching brauch ich schon noch.

Danke

LG Döning

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Antworten

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    Hallo Doenning,
     

    Ich bin seit kurzem Vater


    Herzlichen Glückwunsch.

     

    und möchte mit Mutter und Kind zusammenziehen.


    Das hätte man schon viel früher tun könen, oder? Aber egal, das ist ja nciht Thema des Posts.



    Dem nicht genug, bekomme ich auch noch Harz IV.


    Dann sind ja wirklich alle Umstände zu sammengekommen.

    Also kann ich laut Amt nur umziehen, wenn ich im 'neuen' Zuständigkeitsbereich eine soz.-vers.-pflichtige Beschäftigung nachweisen kann. Andernfalls hätte ich keinen Anspruch gegenüber dem Amt des neuen Bereichs.


    das kann ichleider nicht beurteilen, denn das ist sgb recht. in wieweit der fallmanager da die warheit sagt, weiß ich auch nciht, würde aber das prüfen lassen. das amt trägt meines Wissens die Kosten für eine Rechtsberatung.


    Wenn es wirklcih so ist, dann sieht´s natürlich übel aus.
    Als nächstes würde ich klären, ob die Aufname einer selbständigen tätigkeit daran was ändert oder ob es zwingend ein sv arbeitsverhältnis sein muss.

    Welches Amt ist mein AP für die Förderung?


    Immer das, wo man seinen wohnsitz hat, wenn ich das richtig verstanden habe.


    ich wage aver zu bezweifeln, dass das amt in ihrem fall einen umzug verbieten kan, denn schließlich geht es um die familie. da kann wahrscheinlich nur noch der famileinstatus einen strich durch die rechnung machen. also verheiratet oder nicht.

    ich würde es in ihrem fall mal auf der seite http://www.gegen-hartz.de im forum probieren. wenn sie dann diese umstäne geklärt haben, posten sie hier weiter, denn wir sind nur in sachen existenzgründung fit. der fall wäre ein fall für ein rechtsberatung.

    viel erfolg und alles gute für die junge familie.


  • +0 -0

    Soweit schonmal danke, auch für die Glückwünsche. Werde den Link mal versuchen und berichten wie es weiter geht.

    LG Döning


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