Viele Fragen für den Einstieg...
(1 Antwort)Hi,
ich habe klar Vorstellungen was ich mit meinem Gewerbe (IT Dienstleistungsgewerbe) machen möchte... Mir fehlen nur noch ein paar Information bzgl. der Gewerbeanmeldung.
1. Das Gewerbe möchte ich nebenbei nutzen... Soll ich mit der Kleinunternehmer-Regelung "anfangen" oder ratet ihr mir lieber direkt zu der
umsatzsteuerlichen verplichteten Form?
2. Den Umsatz kann ich schlecht abschätzen... Ich lasse es langsam anlaufen und möchte nichts überstürzen. Große Investitionen habe ich auch keine, da ich mich auf dem Dienstleistungssektor plaziere. Ich kaufe höchstens bei einem Lieferanten ein und verkaufe dies dann weiter an den Kunden... da kann es schon passieren, dass da mal 3-6t EUR zusammenkommen. Werden diese dann auch in die 17500 EUR Grenze mit eingerechnet?
3. Welche Vor- und Nachteile habe ich bei beiden?
4. Wenn ich mein Gewerbe beantragt habe, dann kann ich mir ja einen Namen für die Firma ausdenken... Dieser ist doch völlig egal, solange dieser nicht geschützt ist (zB Microsoft) - richtig?
5. Welche Software könnt ihr mir empfehlen, mit der ich Rechnungen schreiben kann, Kundendatenbank pflegen, Angebote schreiben etc. ...?
6. Welche Informationsquellen könnt ihr mir Nahe legen, bevor ich wirklich richtig loslege?
7. Wenn ich viele Gewerbliche Kunden habe, können diese ja meine Rechnung steuerlich nicht geltend machen - logisch. Oder doch?
8. Kann ich Dinge die mein Gewerbe betreffen steuerlich absetzen? Beispielsweise die Buchführungssoftware, Büromaterial etc. ? Kann ich meine Dienstreisen und Bewirtungsbelege absetzen?
Grüße
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Hallo FRAD,
versuche mal ein paar Antworten zu schreiben.
Zu 1.) Kleinunternehmerregelung ist immer ganz individuell zu entscheiden, dass kann man nicht einfach jemanden empfehlen. Vielleicht schreibt dazu unser Moderator Steuerberater Kexel noch ein paar Sätze. GAnz allgemein kann man hier schon mal zum Thema Kleinunternehmerregelung rechnen.
http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php
Wenn man hohe Investitionen zu Beginn tätigen muss, dann kann die Umsatzsteuerpflciht schon vorteilig sein, aber wie oben geschrieben, erst rechnen und dann entscheiden. wenn man nciht selber rehcnen kann, sollte man sich dahingehend fachkundige unterstützung suchen.
zu 2.)Werden diese dann auch in die 17500 EUR Grenze mit eingerechnet?
JA, alles was im Rahmen des UNternehmens eingenommen wird.
zu 4.) Völlig egal nciht, man darf eben keine anderen MArkenrechte oder NAmensrechte verletzten. Dahingehend sollte man sich erkundigen, bspw. beim Gewerbeamt. Es gibt da wohl auch im Interent Verzeichnisse, wo geschützte Namen enthalten sind.
zu 5.) ICh nutze Lexware Faktura.
Lexware faktura+auftrag 2007
Das gibts jedes JAhr neu, daher die JAhreszahl, was aber nicht bedeutet, dass es deswegen weniger gut ist. Es reicht, wenn man das einmal kauft und fertig. Da kann man seine Kunden verwlaten, Angebote schrieben, Rechnungen etc. Eigene Vorlagen für die Rechnungen erstellen. Geht ganz einfach und kostet nicht die Welt.
zu 6.) Informationen wozu?
Betriebsausgaben unbedingt http://www.betriebsausgabe.de
Existenzgründung allgemein, mit Checklisten usw. http://www.gruenderberatung24.de
Jobbörsen?? http://www.jobboersenverzeichnis.de
zu 7.) Bitte etwas genauer. So ist es nicht richtig, vielleicht verstehe ich es auch nur falsch.
zu 8.) http://www.betriebsausgabe.de - das Lexikon für Betriebsausgaben.Kommentar schreiben
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